Notzeit - Notgeld - Bädergeld |
Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 4 S.111-115. 1989;
Abstract: Toni Krämer Münster Der Erste Weltkrieg ist verloren. Die Bevölkerung litt und leidet noch unter den schweren Belastungen. Die Inflation treibt seltsame Blüten. 1/2 1 2 3 und 5 Mark waren als Silbermünzen bei Kriegsbeginn 1914 vom Markt verschwunden. Unsere Kupfer- und Nickelstücke (1 2 5 und 10 Pfennig) sind - wie auch viele Kirchenglocken - der Rüstungsmaschinerie zum Opfer gefallen. Auf Familienschmuck und Wertsachen hatte es die nationale Aktion "Gold gab ich für Eisen" mit großem Erfolg abgesehen. Deutschland ist arm geworden. Aber das Leben geht weiter und zum Leben gehört nun einmal auch das Kleingeld. Was lag da näher als daß findige Kämmerer Bürgermeister ebenso wie verzweifelte Kaufleute und gerissene Prokuristen vieler Banken Auswege suchten suchen mußten und fanden. Papier war als Rohstoff zunächst noch da. Bedrucktes Papier mit Wertangabe Datum der Laufzeit und dem Namen des Herausgebers wurde schnell zum Geldschein. Die Papierehen nannten sich "Notgeld" Gutschein Kriegsgeld Kassenschein oder einfach und völlig unverbindlich "Schein". Als Sicherheit wurden "das gesamte Vermögen" oder auch "hinterlegte Summen" angeführt. Offensichtlich bemühten sich nicht alle Herausgeber um die Genehmigung zum Druck zur Auflagenhöhe zum Wertvolumen ihres Behelfsgeldes bei den zuständigen Stellen. Bei der rasenden Inflation wurde eine geordnete Planung bald zur Farce. Der Weg vom 10-Pfennig-Schein über den Tausender bis zum Milliarden- oder Billionenpapier war fast zwangsläufig vorgegeben. Neben Ämtern Städten Kreisen druckten auch Hoteliers und Buchhändler Café-Besitzer und Handwerker Großfirmen und Genossenschaften Heimat- und Kriegervereine Wohlfahrtsorganisationen und Kirchengemeinden Notgeld nach Bedarf. Spekulationsausgaben von privaten Einzelgängern liefen ebenso um wie Handelsmessengeld Sonderdrucke für Kongresse Herbstwochen Feuerwehrtage oder gar Notgeldausstellungen. In dem Kreis der Herausgeber fehlten natürlich auch Staats- und stadtnahe Unternehmen wie Verkehrsbetriebe Zoologische Gärten Domänen Verkehrsvereine und Bäderverwaltungen nicht. . . .
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