Maßnahmen zum Schutz der Naturheilbäder und natürlicher Heilquellen in der CSSR |
Journal/Book: Z. Physiother. Jg. 38 (1986) 219-225 VEB G. Thieme Leipzig. 1986;
Abstract: Aus dem Quellenamt (Direktor: Dr. rer. nat. S. KLIR) des Ministeriums für Gesundheitswesen der CSSR Zusammenfassung ln der CSSR wird der Schutz der Heilquellen und Heilbäder durch das Gesetz Nr. 20/1966 festgelegt. Überwachung und Ausübung liegen in den Händen des Inspektorates der Heilbäder und Heilquellen dessen Tätigkeit durch die Richtlinien der Verordnung des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 26/1972 festgelegt wurde. Aufgrund fast hundertjähriger Erfahrung in diesen Schutzfragen wurde dieser durch wissenschaftlich begründete Schutzzonen festgelegt. In ihnen wird durch Verbote bestimmter Tätigkeiten oder Lagerungen ein optimaler Schutz erreicht. Durch den sozialistischen Staat wurde erstmalig eine für alle Heilquellen und Heilbäder gleichermaßen gültige gesetzliche Regelung durchgesetzt. hl
Keyword(s): Natürliche Heilmittel - Schutzgebiete Schutzmaßnahmen
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