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December 2024

Rechtsformen im Kur- und Bäderwesen - Unternehmensleitung (Management) und Verantwortung 1. Teil

Journal/Book: H u K 38 10/86 353 - 354. 1986;

Abstract: Dr. jur. Ernst Kleinert Rechtsanwalt Bad Nauheim 1. Das Problem im allgemeinen Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage ob und inwieweit die Heilbäder und Kurorte die überwiegend als rechtlich unselbständige Regiebetriebe bzw. Eigenbetriebe der Gemeinden oder als kaufmännisch geführte unselbständige Betriebe der Länder verfaßt sind den Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Rentabilität und damit den Erfordernissen verantwortlicher Unternehmensleitung entsprechen. Das Problem ist durch das Gegensatzpaar Staats- und Verwaltungswirtschaft und Marktwirtschaft charakterisiert wobei ersteres mutatis mutandis für unzureichende Produktion mangelnde Wirtschaftlichkeit und Rentabilität letzteres für Überproduktion und Rentabilität steht. Unternehmen die in der Marktwirtschaft Rentabilitätserfordernissen nicht entsprechen werden aus dem Wettbewerb ausgeschieden; Staats- und Kommunalbetriebe werden bei mangelnder Rentabilität zu Lasten des Steuerzahlers subventioniert. 2. Das Problem im besonderen Auf der Basis dieser übrigens nicht neuen jedoch immer wieder aus ideologischen Gründen in Frage gestellten Erkenntnisse soll unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten die optimale Rechtsform für Kurorte aufgezeigt werden. Die Überlegungen beruhen auf den Gesetzmäßigkeiten der (sozialen) Marktwirtschaft. Sie gelten ebenso für Heilbäder und Kurorte ohne daß bisher die Erfahrungen allgemein entsprechend realisiert worden sind. Nicht nur der Verfasser als ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Betriebswirtschaft und als Vorsitzender des Ausschusses für Rechtsfragen im Wirtschaftsverband Deutscher Heilbäder und Kurorte sondern ebenso Koch und Lüdtke vom Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr an der Universität München haben immer wieder die Rechtsform der Juristischen Person (GmbH und AG) für mittlere und große Heilbadunternehmen im Hinblick auf die vorgegebenen Zwecke von Verantwortung Wirtschaftlichkeit und Rentabilität als optimal empfohlen. Dabei weist Koch besonders auf die Führungsfunktionen eines verantwortlichen Unternehmensleiters hin der z. B. seine Investitionsüberlegungen unter die Kriterien "Zielsetzung Planung Entscheidung Realisierung und Kontrolle" zu stellen ... hl


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