Anschlußheilbehandlung nach Herzinfarkt |
Journal/Book: H u K 6/85. 1985;
Abstract: Hamburg/Timmendorfer Strand Noch vor 50 Jahren galt die Regel: Ein Patient mit Herzinfarkt darf frühestens nach 6 Monaten belastet werden eine Kur beantragen oder gar die Arbeit wieder aufnehmen. Diese Ansicht hat sich grundlegend geändert. Es ist wohl besonders das Verdienst von Gottheiner der in Israel in den 60er Jahren mit Infarktpatienten schon ein bis zwei Monate nach dem Infarkt Bewegungstherapie bis zum Dauerleistungssport durchführte. Vielleicht hat hierbei die Angst dieser Patienten vor dem Krieg mit Ägypten nachgeholfen auf jeden Fall war es ein Erfolg. 1968 konnte er in der amerikanischen Fachzeitschrift für Kardiologie eine größere Statistik über die Heilerfolge vorlegen. Von da an ging die Wandlung der Infarktnachbehandlung schnell weiter. Während früher 6 Wochen strenge Bettruhe obligatorisch waren beginnt man heute bei unkomplizierten Fällen schon am 4. bis 5. Tag mit der sog. Frühmobilisation also vorsichtigen gymnastischen Übungen erst im Liegen im Sitzen und nach wenigen Tagen auch schon außerhalb des Bettes. Sobald der Kranke in der Lage ist auf ebenem Weg 5 bis 10 Minuten ohne Beschwerden zu gehen und langsam eine Treppe zum nächsten Stockwerk zu steigen erfolgt die Überweisung zum Anschlußheilverfahren in eine hierfür eingerichtete und über entsprechende Erfahrung verfügende Rehabilitationsklinik. Natürlich verläuft die Rekonvaleszenz nach Herzinfarkt nicht in jedem Fall so erfolgreich. Man kennt heute klare Kontraindikationen bei deren Vorliegen eine Frühmobilisation und Frührehabilitation nicht möglich ist. Sie werden auch von der WHO empfohlen: 1. Kardiogener Schock 2. Herzinsuffizienz 3. Bösartige Herzrhythmusstörungen 4. Fortbestand der Angina-pectorisSchmerzen 5. Fieber 6. Noch stark erhöhte Serumenzyme 7. Noch nicht abgeschlossene EKG-Veränderungen. Aber etwa die Hälfte der Kranken die einen Herzinfarkt lebend überstanden haben kann nach diesem "Modell" behandelt werden. Die Vorstellung allerdings die auch wohl Gottheiner noch hatte nur durch Bewegungstherapie dem Patienten zu helfen ist heute nicht mehr gültig. Die Aufgaben der Anschlußheilbehandlung sind vielseitiger geworden. Sie umfassen: 1. Beurteilung der Belastbarkeit des Patienten besonders seines Herzens. 2. Diagnostik und medikamentöse Behandlung von Herzrhythmusstörungen. 3. Beseitigung von Risikofaktoren wie Bluthochdruck hohe Werte der Blutfette gute Einstellung eines Diabetes Beseitigung von Übergewicht Raucherentwöhnung. 4. Entscheidung ob ein chirurgischer Eingriff (aortocoronarer Bypass) notwendig ist. 5. Diätberatung (möglichst auch des Ehepartners). 6. Gesundheitserziehung. 7. Entscheidung über die Wiederaufnahme der Arbeit über Berufswechsel oder auch Berentung. Die Anschlußheilbehandlung beginnt mit gründlicher Funktionsdiagnostik. ... ___MH
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