Die polnischen Kurorte ihre Organisation und balneotechnische Problematik*) |
Journal/Book: H u K 36 3/84 S. 88-93. 1984;
Abstract: Warschau *) Vortrag am 5. Oktober 1983 anläßlich des 79. Deutschen Bädertages in Cuxhaven. Das Kurortnetz und die Organisation In Polen führt man eine methodische Kurorttherapie nur in den Bädern durch. Es gibt insgesamt 36 von denen je ein Drittel im Vorkarpatenland in Dolny Slask/Niederschlesien sowie im Innern des Landes und an der Küste liegen. Diese geographische ungleichmäßige Verteilung des Kurortnetzes ist vor allem mit den hydrogeologischen Bedingungen des Auftretens der Heilwässer verbunden. Außerdem besitzen wir 25 Bäder "in der Entwicklung" und 60 Ortschaften die auf Grund der Klimabedingungen und der Vorräte an Heilwässern potentielle Kurorte sind. Es gibt ziemlich zahlreiche Luftkurorte die für Erholungszwecke genutzt werden jedoch im Sinne der internationalen Normen bisher noch keine Kurorte darstellen. Wir besitzen keine hydrotherapeutischen Kurorte vom Typ Kneippkurorte. Die Größe der einzelnen Kurorte schwankt zwischen einigen hundert Betten in den kleinen und 6000 bis 10 000 Betten in den größten wie Krynica Kolobrzeg Swinoujšcie (Swinemünde) Ciechocinek. Jährlich nehmen eine Kurbehandlung gegenwärtig über 800 000 Personen in Anspruch was ca. 2% der Bevölkerung Polens ausmacht. Man strebt einen solchen Ausbau der Kurorte an daß eine Behandlung von 4 Millionen Personen jährlich möglich wird. Fast in allen Kurorten wendet man neben den Heilwässern Heilmoor an aber die Kurortverwaltungen streben eine Einschränkung des Bereiches und der Zahl der Peloidbehandlungen an. Grundlage für die Tätigkeit der Kurorte ist das Gesetz über die Kurorte und die Kurortbehandlung aus dem Jahre 1966 das jeden Kurort zum Besitz eines Status verpflichtet. Das Kurortstatut enthält die Einschränkungen oder Berechtigungen für die Kurorte und bestimmt die Kurortschutzgebiete. Jeder Kurort besitzt drei Kurortschutzgebiete: - Gebiet A umfaßt die Ortsteile der Kurortbehandlung und das Kurortzentrum - Gebiet B deckt. sich meistens mit dem Verwaltungsgebiet des Ortes - Gebiet C stellt die Hülle des Kurortes dar innerhalb der u. a. die lästige Industrie ausgeschaltet ist. Außerdem besitzt jedes Bad im Sinne des Gesetzes über die Kurorte - und auch im Sinne des Bergrechts - ein Bergbauschutzgebiet der Heilwässer- und Peloidvorkommen. ... ___MH
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