Anmerkungen zur neuen DIN 19 643 "Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser" |
Journal/Book: H u K 38 10/84 S. 402-408. 1984;
Abstract: Ltd. Akademischer Direktor Dr. Dieter Eichelsdörfer Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie der Technischen Universität München 1. Allgemeine Vorbemerkung Der § 11 des Bundes-Seuchengesetzes besagt u. a. daß Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern und Gewerbebetrieben so beschaffen sein muß daß durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. - Der Bundesminister für Jugend Familie und Gesundheit kann durch Rechtsverordnung bestimmen welchen Anforderungen das Schwimm- und Badebeckenwasser im einzelnen entsprechen muß und welche Überwachung in hygienischer Hinsicht zu erfüllen ist (o. 1). Die in Aussicht genommene "Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser" an der auch die vom Bundesgesundheitsamt berufene Kommission "Aufbereitung und Desinfektion von Schwimmbadwasser" beratend mitwirkt befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird voraussichtlich nicht vor 1985 veröffentlicht werden. Die Forderung des Gesetzgebers daß Schwimm- und Badebeckenwasser in seuchenhygienischer Hinsicht "Trinkwasserqualität" besitzen muß ist keine überzogene Forderung weil sie in der Praxis - wie eingehende Untersuchungen der letzten zwei Jahrzehnte zeigen durchaus mit technisch und wirtschaftlich tragbarem Aufwand erfüllt werden kann. Bereits durch die 1972 veröffentlichte KOK-Richtlinie "Aufbereitung von Wasser zu Schwimmbeckenwasser" wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen eine hygienisch einwandfreie Badewasserqualität im Sinne des § 11 Bundes-Seuchengesetz zu erzielen. Wegen ihrer großen Bedeutung für die Badewasserhygiene und die gesamte Bädertechnik wurde 1978 damit begonnen die KOK-Richtlinie als anerkannte Regel der Technik in eine DIN-Norm zu überführen (o. 2). Dabei konnten die inzwischen mit der KOK-Richtlinie gemachten Erfahrungen sowie auch die neueren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse auf den Gebieten der Hygiene der Wasserchemie der Aufbereitungstechnik und der Beckenhydraulik entsprechend berücksichtigt werden. Nunmehr wurde im April 1984 nach sechs jähriger Bearbeitungszeit durch den Arbeitsausschuß IV 13 im Normenausschuß Wasserwesen (NAW) die DIN 19 643 "Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser" veröffentlicht nachdem eine Entwurfsfassung bereits 1981 zur Diskussion gestellt worden war. 31 Fachleute von der Gesundheitsbehörde und aus der einschlägigen Industrie von Ingenieur- und Planungsbüros sowie von Hygieneinstituten aus dem Hochschulbereich und von Schwimmbadbetrieben haben in 14 Sitzungen auf der Grundlage der KOK-Richtlinie die neue DIN-Norm bearbeitet die auch für die Heilbäderund Kurorte mit ihren zahlreichen Schwimm- Bewegungs- und Therapiebädern von grundlegender Bedeutung ist. ... ___MH
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