Die rechtliche Regelung des Heilbäderwesens in der Tschechoslowakei |
Journal/Book: Balneologia Bohemica 12 3 65 1983 / H u K 36 3/84 S. 100. 1983 / 1984;
Abstract: Forschungsinstitut für Balneologie Mariánské Lázné Zusammenfassung / Dr. rer. nat. G. Lincke Die Ausführungen sind dem Text eines Koreferates entnommen das der erstgenannte Verfasser auf der Delegiertenversammlung der FITEC in Budapest 1982 gehalten hat und in dem er auf die Verstaatlichung des Heilbäderwesens in der Tschechoslowakei nach dem Gesetz von 1948 hinweist und den damit verbundenen organisatorischen Zusammenschluß dieses ganzen Zweiges des Gesundheitswesens beschreibt. Ein weiteres Gesetz aus dem Jahre 1955 brachte seinerzeit zum ersten Mal in den sozialistischen Ländern eine rechtliche Definition der Heilbäder und der natürlichen Heilmittel. Ein Gesetz aus dem Jahre 1966 schloß das tschechoslowakische Heilbäderwesen in das gesamte System des Gesundheitswesens ein. Die Verfasser zitierten aus diesem "Gesundheitskodex" sowie aus den Verordnungen zum Rechtsschutz der Heilbäder und Heilquellen. Diese Darlegungen und weitere Ausführungen über die rechtliche Regelung des Betriebes der Heilbäder und die Erschließung der Heilquellen sowie über rechtliche Grundlagen für die Gewährung einer Kurfürsorge dürften somit eine erschöpfende Zusammenfassung aller juristischen Regelungen zum Betrieb und zum Schutz des tschechoslowakischen Heilbäderwesens darstellen. ___MH
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