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December 2024

Die Bäderbetriebe in Erwartung der Auswirkungen neuer Wasser- und Abwassergesetze

Journal/Book: H u K 34 2/82 S. 33. 1982;

Abstract: Die schwierige Wirtschaftslage der Kurortunternehmen die nach aller Voraussicht im laufenden Jahr noch anwachsen wird wie der Rückgang an Kurgastzahlen und Kurmittelabgaben und neuerdings ein starker Rückgang an Kuranträgen bei den Versicherungsträgern gezeigt haben wird außerdem noch verstärkt durch die anstehenden neuen Gesetze und Normen für die Anwendung von Heilwässern in Schwimmbecken (DIN-Norm 19 643 Entwurf März 1981) und für die Ableitung von überschüssigen und abgebadeten Quellwässern (Abwasserabgabegesetz).Um den Kurverwaltungen einen Überblick zu verschaffen was dabei unter Umständen auf jeden einzelnen Betrieb an neuen Forderungen und damit an neuen wirtschaftlichen Belastungen herankommen kann hat die Arbeitsgemeinschaft für naturwissenschaftliche und technische Grundlagen auf dem vergangenen Deutschen Bädertag 1981 in ihrem öffentlichen Vortragsprogramm aus ihren Reihen zwei Experten zu diesen Fragen zu Wort kommen lassen. Im ersten Vortrag behandelte Ltd. Akademischer Direktor Dr. Dieter Eichelsdörfer München das Thema "Gesetze und Normen für Schwimm- und Badebeckenwaser im Hinblick auf die Heilbäder". Er schildert hierin die Entwicklung der Wasseraufbereitungs-Verfahren in den letzten Jahrzehnten bis zur Aufstellung der KOK-Richtlinie "Aufbereitung von Wasser zu Schwimmbeckenwasser Juni 1972" die auf der grundlegenden Erkenntnis daß ein seuchenhygienisch einwandfreies Schwimmbadwasser mit ausbalanciertem Zusammenwirken von Desinfektion Beckenhydraulik und Aufbereitungstechnik erzielt werden kann. Er gibt Hinweise auf das Bundes-Seuchengesetz mit der in Aussicht genommenen Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser" (§ 11 Abs. 2) und geht ausführlich auf die im Entwurf (Gelbdruck) erschienene neue DIN-Norm 91 643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" ein die mit der endgültigen Fassung die KOK-Richtlinie als anerkannte Regel der Technik ablösen wird. Die Bäder werden sich zu ihrer eigenen Sicherheit besonders auf dem Gebiet der Hygiene soweit erforderlich an diese neuen Bestimmungen angleichen müssen. Im zweiten Vortrag über "Die natürlichen Kurmittel in der Versorgung und Entsorgung der Heilbäder" gibt Professor Dr. Karl-Ernst Quentin München eine Überblick über die Bedeutung des Umweltschutzes mit seinen Zielsetzungen die auch für das Badewesen eine erhebliche Bedeutung haben und kommt in seinen Ausführungen auf das inzwischen im Jahre 1978 wie er ausführte politisch und sachlich bis zum letzten Moment umstrittene "Abwasserabgabegesetz" mit dem Grundgedanken des Verursacherprinzips wonach für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu entrichten ist. Diese Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers unter Zugrundelegung der Abwassermenge und wird nach den sogenannten Schadeinheiten erhoben. ... ___MH


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