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December 2024

Heilverfahren im Rahmen der Rehabilitation

Journal/Book: In: Marburger Arbeitskreis für Sozialrecht und Sozialpolitik (Hrsg.): Behinderte in Recht und Gesellschaft. Interdisziplinäre Fachtagung 03. u. 04.07.1981 - Philipps-Universität Marburg. Carl Heymanns-Verlag KG Köln-Berlin-Bonn-München 1981 S. 67-83.. 1981;

Abstract: Prof. Dr. G. Hildebrandt Institut für Arbeitsphysiologie und Rehabilitationsforschung der Universität Marburg/Lahn Allgemeine Vorbemerkung Bei den Überlegungen und Diskussionen über den Behinderten werden häufig Unfallschäden am Bewegungsapparat wie z. B. beim gehunfähigen Rollstuhlfahrer als Prototyp der körperlichen Behinderung angesehen. Dabei wird außer acht gelassen daß Behinderungen und Leistungseinschränkungen infolge von Erkrankungen und Schäden anderer Organsysteme weitaus häufiger sind. Ein Teil dieser Behinderungen ist allerdings reversibel oder wenigstens entscheidend zu bessern wobei der Durchführung kurörtlicher Heilverfahren im Rehabilitationsprogramm eine besondere Bedeutung zukommt. Einleitung In früheren Zeiten hatte es der Patient bei Krankheit und Genesung mit einem einheitlichen medizinischen Versorgungssystem zu tun mit seinem Arzt und seinen Pflegern. Auch im Falle unvollständiger Genesung blieb er im wesentlichen in den gewohnten sozialen Zusammenhang integriert. Demgegenüber hat sich mit der technischen Zivilisation ihrem Spezialisierungsdrang aber auch mit der Zunahme der chronischen Krankheiten und Defektheilungen die zu Behinderungen führen ein im Prinzip dreigegliedertes System der medizinischen Versorgung entwickelt (Abb. 1). Dessen Kreisfolge hat der Patient - je nach dem Grad der resultierenden Behinderung - mehr oder weniger vollständig im Sinne eines Rehabilitationsverfahrens zu durchlaufen. Es zielt auf die volle medizinische berufliche und soziale Rehabilitation und Wiedereingliederung. Im Regelfalle - denken wir an Unfall oder Herzinfarkt - führt dieser Kreisprozess vom einweisenden Hausarzt zur Akutklinik von dort zum Heilverfahren im Kurort oder in einem Rehabilitationszentrum (was wünschenswerter Weise in unmittelbarem Anschluß erfolgen sollte) und zurück in die ambulante Betreuung. Erforderlichenfalls muß noch eine berufsfördernde Maßnahme mit Umschulung zwischengeschaltet werden um neben der medizinischen und psycho-sozialen Rehabilitation auch die berufliche Wiedereingliederung zu erreichen. . . .


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