Behindertengerechte Angebote und Einrichtungen in Heilbädern und Kurorten - Beispiel Bad Füssing |
Journal/Book: H u K 33 8/81 202 - 203. 1981;
Abstract: Kurdirektor Heinz Egginger BadFüssing Nicht allein aus der Motivation heraus weil auch gesellschaftliche Minderheiten in neuerer Zeit weithin Gehör finden und gerade in vorbildlicher Weise in unserem Land auf die Belange solcher Schichten eingegangen wird weiterhin nicht allein deswegen weil wir 1981 das Jahr der Behinderten "feiern" ist es angebracht auch Möglichkeiten behinderter Menschen im Angebotsbereich in Kurorten speziell am Beispiel Bad Füssings darzulegen; dies unter Anführung einiger Beispiele und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen zu tun ist schon unter dem Aspekt gerechtfertigt daß Behinderte nicht nur wegen besagten Anlasses Beachtung finden sollten sondern schlichtweg aus dem einfachen Grunde daß ein behindertengerechtes Kurangebot ein entscheidendes Kriterium dafür ist ob ein Behinderter eine Kur überhaupt durchführen kann oder nicht. So wird in unserem Kurort schon seit geraumer Zeit der Standpunkt vertreten daß ein behindertengerechtes Kurangebot bzw. behindertengerechte Kureinrichtungen in dem Rahmen angeboten werden müssen als dies aus der Situation der Behinderung für den Betroffenen notwendig also für seine Behandlung dienlich und unabkömmlich ist. Darüber hinaus aber wird der Behinderte wohlweislich so behandelt wie der nicht behinderte Patient bzw. Gast. Nun spricht Bad Füssing von der Art seines örtlich gebundenen Kurmittels her neben dem Rheumapatienten im speziellen auch den Patienten mit Gelenkserkrankungen an. Bedingt durch diese Tatsache und allein von der tatsächlich vorgetragenen Äußerung über Heil- bzw. Linderungserfolge der Behandelten her ist gerade der Anteil der behinderten Kurgäste von Jahr zu Jahr gestiegen. ... hl
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