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December 2024

Zur Definition Terminologie und Systematik der Physiotherapie

Journal/Book: Zschr. Physiother. Jg. 28 (1976) 5-9. 1976;

Abstract: Aus dem Sanatorium für Herz-Kreislaufkrankheiten Bad Lausick (Ärztlicher Direktor: OMR Dr. J. C. CORDES) Zunehmende Interpretierbarkeit ihrer Wirkungen und ständig wachsender Bedarf für ihre Verfahren machen die Physiotherapie zu einem Fach dessen Formierung Repräsentation und Organisation in allen Zweigen unseres sozialistischen Gesundheitswesens immer dringender wurden. Die Anwendung der Physiotherapie konzentriert sich namentlich im ambulanten Gesundheitswesen auf vorrangige Indikationen unter denen kardioangiologische pneumologische und rheumatologische daneben prä- wie postoperative und posttraumatische hervorragen. Physiotherapie bei Nerven- Frauen- und Hautkrankheiten und in der Orthopädie ist dagegen in erster Linie Angelegenheit dieser Fachrichtungen. Zur Repräsentation des Fachgebietes gehören seine Definition und Terminologie. Die Behauptung Physiotherapie sei eine wörtliche Übersetzung des Wortes Naturheilkunde trifft nicht den rationalen Kern der Begriffsbestimmung und bedeutet zugleich eine ungerechtfertigte Einengung der Definition. Der Begriff Physiotherapie ist wissenschaftlich begründet da die Physiotherapie - in erster Linie an den Extero- und Propriorezeptoren d. h. an physiologischer Stelle der Auseinandersetzung mit der Umwelt ansetzt - vorwiegend gewebeschonende physiologische Reize mit adäquater Dosis anwendet und im - physiologischen Variationsbereich bleibende Reaktionen auslöst. Der Name Physiotherapie ist bei dieser Definition zeitgemäß kennzeichnend für das wesentliche dieses klinisch-therapeutischen Fachgebietes. Da man nicht nur mit anderen physikalischen Mitteln sondern auch mit denen der Physiotherapie schaden kann sind die drei genannten Charakteristika und deren grundsätzliche Beachtung in der praktischen Tätigkeit des Arztes und der mittleren medizinischen Kräfte für den Schutz des Patienten von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Wenn man bei der mit diesem Aufsatz beabsichtigten Nomenklaturdiskussion ihre Notwendigkeit allein philologisch begründete wäre man geneigt die Angelegenheit rasch ad acta zu legen. Bei einiger Überlegung erkennt man jedoch daß es echte Argumente für eine Terminologie gibt die fachlich fundiert von allen Beteiligten akzeptiert wird und sich einführt. Die Dringlichkeit für die Festlegung einer eigenen verbindlichen Nomenklatur wird dadurch unterstrichen daß gegenwärtig innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) auf allen Gebieten an einer einheitlichen Terminologie gearbeitet wird. So ist dieser Beitrag zugleich als Diskussionsgrundlage innerhalb des RGW aufzufassen. ... ___MH


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