Veränderungen in den neuen Begriffsbestimmungen |
Journal/Book: H. u. K. Nr. 6 1959 (Juni). 1959;
Abstract: Von Dr. W. Fresenius - Wiesbaden und Dr. K. E. Quentin - München Die vom Deutschen Bäderverband e. V. und vom Bund deutscher Verkehrsverbände e. V. herausgegebenen Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen sind zum Bädertag in Bad Neuenahr nach sorgfältiger Überarbeitung mit dem Datum vom 1.Oktober 1958 neu herausgegeben worden. Die sehr viel straffere Gliederung hat zu folgender Einteilung geführt: In 9 Paragraphen sind die Artbezeichnungen der verschiedenen Bäder festgelegt. Die notwendigen Erläuterungen finden sich im Abschnitt II. Der Anhang III enthält im wesentlichen die Analysennormen. In diesem Bericht soll auf die Veränderungen der Begriffsbestimmungen eingegangen werden die vom chemischen analytischen Standpunkt aus gesehen wesentlich und die auch für den Arzt und die Kurdirektoren von Bedeutung sind. Die erforderlichen fachlichen Vorarbeiten für den Abschnitt "Heilquellen" wurden von dem "Ausschuß für Analysen und Schrifttum" unter Vorsitz von W. Fresenius geleistet. A. Heilquellen Sieht man einmal von der äußeren redaktionellen Umgestaltung ab so haben sich bei den zahlenmäßigen Anforderungen die an unsere Heilwässer gestellt worden zwei Änderungen ergeben: 1. In den verschiedenen Fachgebieten wird unter "Sole" leider nicht immer das gleiche verstanden. Im Sinne einer gewissen Vereinheitlichung wurde in Anlehnung an die Tafelwasserverordnung der Begriff "Sole" mit 5 5 g Natrium- und 8 5 g Chlorid-lonen = insgesamt 14 g festgelegt. Dieser Wert entspricht 240 mval/kg Natrium- bzw. Chlorid-Ionen und liegt etwa 10% unter dem Wert der alten Begriffsbestimmungen. 2. Auf Grund zahlreicher Diskussionen und auch im Zusammenhang mit den verschiedenen auf den Bädertagen gehaltenen Vorträgen ist der für die Anerkennung eines radonhaltigen Wassers geforderte Mindest-Grenzwert auf 18 nC/l (Nanocurie/Liter entsprechend 50 M. E. [Mache-Einheiten]) festgelegt worden. Das Wort radioaktives Wasser ist jetzt durch den eindeutigeren Begriff radonhaltiges Wasser ersetzt. Eine endgültige Festlegung dieses Grenzwertes und des Grenzwertes für Radium ist - trotz aller Erfahrungen die in den letzten Jahren gerade mit radioaktiven Strahlen und Strahlern gesammelt worden sind - noch nicht möglich. Dazu kommt daß dieser Grenzwert in den verschiedenen Ländern noch recht unterschiedlich festgelegt ist. Auch diese Tatsache wird weitere Diskussionen erforderlich machen. ... ___MH
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