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November 2024

Soziale Balneologie

Journal/Book: RATH: Neuralpathologische Anschauungen im 18. Jahrhundert / Dtsch. Med. Journ. Jg. 5 Heft 5;6 S. 124-125 15. März 1954. 1954;

Abstract: Von Prof. Dr. med. et phil. M. Bauer ehem. Leiter der Ärztl. Abt. des Bundesministeriums für Arbeit Bonn Unter "sozialer Balneologie" versteht man im allgemeinen die Kurbehandlung von Sozialversicherten Kriegsbeschädigten und sonst befürsorgten Kreisen. Der Name ergibt sich aus dem Zustand wie er etwa vor 40-50 Jahren noch bestanden hat. Die Bäder waren damals vielfach das Privileg der Besitzenden. Die aufkommende Sozialversicherung vor allem die Rentenversicherung wandte sich zunächst den Heilverfahren bei der Tuberkulosebekämpfung zu und hat Vorbildliches geleistet. Die Notwendigkeit auch Nichttuberkulöse vor allem Asthmatiker und Emphysematiker zu behandeln veranlaßte die Inanspruchnahme von entsprechenden Bädern z. B. von Bad Reichenhall und Seebädern. 1918 brachte einen weiteren Umschwung. Die Zahl der Sozialversicherten nahm durch die Gesetzgebung zu; die Zahl der Privaten die eine Kur machen konnten wurde durch die Inflation sehr niedrig. In diese Situation hinein kam der Staat mit seiner Verpflichtung für Kriegsbeschädigte Badekuren in größerem Umfange zu gewähren. Langsam aber stetig vermehrten sich diese Gäste in den Bädern. Auch das alte abgearbeitete Mütterchen konnte nunmehr Bäder nehmen Kurbrunnen trinken und dem Kurkonzert lauschen. Damals entstand der Ausdruck daß unsere Heilquellen für alle fließen müssen. 60 % der Ausgaben im Badeort werden verschlungen durch Wohnung und Pension die übrigen 40 % stehen für alle übrigen Zwecke zur Verfügung. Wo spart man aber zuerst? Meist bei der Kurverordnung und beim Arzt! Wenn auch dank des Eingreifens der Kurdirektoren die Zeiten verschwunden sind in denen man sich bei einer Badekur vielfach durch die Badefrau beraten ließ so werden doch immerhin noch erhebliche Abstriche von den Kurmitteln gemacht zumal die Kurtaxe unausweichbar ist. Demgegenüber verlangten die Sozialversicherung und die Kriegsbeschädigtenversorgung - letztere ging teilweise mit dem Beispiel voraus - genaue Einhaltung der Kurvorschriften und sorgfältige Anwendung der Kurmittel nach den jeweils geltenden Vorschriften. Sie setzen eine gewisse Ruhezeit fest und verlangen vor allem eine gründliche ärztliche Untersuchung wirksame ärztliche Überwachung der Kur und ein Schlußzeugnis über dein Erfolg. Für uns ist und wird die Kur eine Fortsetzung der Heilbehandlung mit anderen Mitteln sein; darum ist ein besonderes Kurverfahren vorgeschrieben mit der vorausgehenden Untersuchung und mit Anweisungen für die Auswahl des geeigneten Kurortes. Hier wird noch viel gefehlt und oft sind andere als Indikationsgründe für diese Kurortwahl maßgebend. Diesen Zustand zu bessern und es nicht an Ermahnungen fehlen zu lassen die sich in erster Linie an die Entsendungsstellen zu richten haben wird unser ständiges Bemühen bleiben müssen. Genaue Registrierung aller Kuren der Kurärzte der gebrauchten Kurmittel - in geschlossenen Anstalten eine Krankengeschichte - sind dringend erforderlich. ___MH


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