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May 2024

Beitragsbemessungsgrenze vorübergehend einfrieren - als Element einer nachhaltigen Rentenreform

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8-9/99 S. 511-517. 1999;

Abstract: Dipl.-Volksw. Jürgen Husmann Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Stellv. Vorstandsvorsitzender des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Köln Reformmaßnahmen unzureichend Die in den letzten Jahren eingeleiteten Schritte zur Stabilisierung der Rentenfinanzen und die von der neuen Bundesregierung für zwei Jahre vorgesehene Begrenzung der Rentenanpassung auf den Inflationsausgleich laufen in Verbindung mit der Umfinanzierung über höhere steuerfinanzierte Leistungsanteile darauf hinaus daß der Beitragssatz zur Rentenversicherung im nächsten Jahrzehnt zwar nicht unter 19 % - wie zunächst angekündigt - aber voraussichtlich unter 20 % gehalten werden könnte. Dies scheint jedenfalls erreichbar wenn es nicht zu einer Ausdehnung des Leistungsvolumens durch weitere gesetzliche Umverteilungselemente in Form von Mindestrenten u. ä. kommt. Ebenso wenig wie der von der alten Bundesregierung eingeführte demographische Faktor in der Rentenformel mit der teilweisen Berücksichtigung der verlängerten Lebenserwartung reichen die nunmehr statt dessen ins Auge gefaßten Entlastungsmaßnahmen bei der Rentenanpassung jedoch aus die Belastungen aufzufangen die nach 2010 infolge der dann rapide zunehmenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur zu erwarten sind. Wenn es nicht zu weitergehenden Maßnahmen kommt zeichnen sich nach allen vorliegenden Modellrechnungen bzw. Prognosen erhebliche Beitragssatzsteigerungen ab. Die optimistischen Prognosevarianten (Prognos AG/Sozialbeirat) gingen unter den Bedingungen des Rentenreformgesetzes 1999 von einer Steigerung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 24 - 25 % im Jahre 2030 aus während der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft mit einem Beitragssatz von über 28 % ab 2035 rechnet und von einzelnen Wissenschaftlern selbst Beitragssätze jenseits der 30 %-Schwelle vorgezeichnet werden. Inakzeptabel: Aussicht auf 24 bis über 30 % Beitragssatz Derartige Beitragssatzsteigerungen sind angesichts der schon jetzt extrem hohen Abgabenbelastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber inakzeptabel und würden dem beschäftigungspolitischen Ziel einer Entlastung des Faktors Arbeit diametral zuwiderlaufen. Die öffentliche Diskussion über die Finanzierungsprobleme in den sozialen Sicherungssystemen hat in den letzten Jahren überdies gezeigt daß die jüngere Generation die Aussicht auf steigende Beitragssätze zur Finanzierung der Rentenansprüche der älteren Generation bei gleichzeitiger Ungewißheit über die Höhe der eigenen Renten in wachsendem Maße als Zumutung empfindet. ... wt


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