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May 2024

Die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker in der Substitutionstherapie Drogenabhängigkeit Folge 2

Journal/Book: Münch. med. Wschr. 141 (1999) Nr. 7 S. 40/80-42/82. 1999;

Abstract: Apothekerin Christiane Fahrmbacher-Lutz Ludwigs-Apotheke Ulmer Str. 8 D-86154 Augsburg. Der kontrollierte Einsatz von Opioiden in der Suchttherapie stößt inzwischen auch bei niedergelassenen Kollegen zunehmend auf Interesse. Doch reicht deren Zahl für die Versorgung Drogenabhängiger noch wie vor noch nicht aus. Folge 2 der Seminarserie stellt gesetzliche Regelungen vor die in jüngerer Zeit das Substitutionstherapie-Angebot hilfreich erweitert haben. In der neuen Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung wurde die Substitutionstherapie opiatabhängiger Patienten umfassend geregelt. Dabei ist auch die Apotheke als ein möglicher Ort für die "Überlassung von Drogensubstituten zum unmittelbaren Verbrauch" genannt; denn die Experten sind sich einig daß diese Versorgung von Drogenabhängigen nicht an einzelnen weit verstreuten Schwerpunkten stattfinden sollte sondern möglichst dezentral - für den Patienten leicht erreichbar und wohnortnah. Es macht deswegen auch keinen Sinn wenn die Patienten an eine Apotheke verwiesen werden die nicht nahe an ihrem Wohnort bzw. ihrer Arbeitsstätte liegt. Kurze Anfahrtswege mit entsprechend geringem Zeitaufwand erleichtern insbesondere berufstätigen Patienten die soziale Integration. Durch die Delegation der Vergabe von Substitutionsmitteln an einen Apotheker - nach erfolgter Einstellung des Patienten in der Arztpraxis - kann der Praxisablauf von dieser zeitaufwendigen täglichen Arbeit entlastet werden. Für den Patienten sind auch die längeren Öffnungszeiten der Apotheke von Vorteil. Durch die dezentrale Methadonvergabe wird außerdem eine Szenebildung vermieden wie sie sonst im Bereich stark frequentierter Abgabestellen vorkommt. Ein Fall aus der Praxis Ein nun 29 Jahre alter Drogensüchtiger tauchte vor etwa dreieinhalb Jahren in der Apotheke auf. Anfangs kam er nur um Spritzen zu kaufen (diese werden mit Safer-use-Broschüre abgegeben) nach einiger Zeit auch um gesundheitliche Probleme zu besprechen. Mitte 1997 war das Vertrauensverhältnis soweit gediehen daß er für eine substitutionsgestützte Behandlung motiviert werden konnte. Daraufhin wurde ihm durch die Apotheke ein Therapieplatz bei einem ortsansässigen Arzt vermittelt. Zunächst wurde mit Codein substituiert Mitte 1998 auf Methadon umgestellt. Zusätzlich ist er bei einem Psychiater in Behandlung und gelegentlich bei einem Sozialpädagogen der Drogenberatung. Zirka 10 Wochen nach Umstellung auf Methadon in denen der Patient täglich in der Praxis sein Substitutionsmittel einnahm war die für ihn notwendige Dosis konstant. Es hatte in den Urinkontrollen keinen Hinweis auf die Behandlung gefährdenden Beigebrauch gegeben und er ging einer regelmäßigen Arbeit nach. Deshalb suchte (nach der Einstellung) der behandelnde Arzt eine Apotheke in Wohnortnähe des Patienten wo dieser seine tägliche Methadondosis einnehmen kann. In einem Gespräch überzeugte sich der Arzt davon daß die Apotheke entsprechende Erfahrung im Umgang mit drogensüchtigen Patienten hat und in Notfällen richtig reagieren wird. Die Apotheke war einverstanden den Patienten mitzubetreuen (sie muß dies nicht tun - es ist keine Aufgabe i.S. des Apothekengesetzes). Es wurde ein Vertrag zwischen Arzt Apotheker und den pharmazeutischen Mitarbeitern die sich bereit erklärt hatten ebenfalls die Vergabe zu übernehmen geschlossen. ... ___MH


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