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May 2024

Zweigeteilte Rentenanpassung oder ein neuer Nettofaktor; Die Rentenformel muß geändert werden

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8-9/99 S. 537-550. 1999;

Abstract: Prof. Dr. Eckart Bomsdorf Universität zu Köln Seminar für Wirtschafts- und Sozialstatistik Köln Die gesetzliche Rentenversicherung kann keinesfalls durch eine einzelne Maßnahme sondern nur durch ein Maßnahmenbündel sozialverträglich und dauerhaft stabilisiert werden. Zu diesen Maßnahmen gehört in erster Linie eine Modifikation der Rentenformel. Im folgenden werden zwei Ansätze zur Änderung der Rentenformel vorgestellt. Die degressiv dynamische Rente ist eine Möglichkeit durch eine belastungsverteilende Änderung der Rentenformel die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Der Beitrag stellt einen Ansatz vor der die Rente in einen voll dynamischen Teil und einen abgeschwächt dynamischen Teil splittet und legt dessen Auswirkungen dar. Er zeigt gleichzeitig daß die gegenwärtig geltende dynamische Rentenformel ebenso wie die vieldiskutierte Einbeziehung eines demographischen Faktors als Spezialfälle des Ausgangsmodells betrachtet werden können. In einem zweiten Ansatz wird ein Nettofaktor für die Berechnung der Rentenanpassung vorgeschlagen der es vermeidet gruppenspezifisch wirkende Änderungen im Einkommensteuerrecht auch auf die Renten zu übertragen. Dieser Ansatz zeigt sich als äußerst wirkungsvolle Möglichkeit die Renten langfristig realistischer an die Einkommensentwicklung zu koppeln als bisher und gleichzeitig die Probleme der Rentenversicherung zu lösen ohne abrupt die Rentendynamisierung auszusetzen. Die Ausgangslage Vor den Wahlen zum 14. Deutschen Bundestag hatte sich die SPD in eindeutiger Weise festgelegt. Die mit einer Senkung des Rentenniveaus einhergehende Änderung der Rentenformel der CDU/CSU/FDP-Regierung sollte im Fall einer Regierungsbildung durch die SPD rückgängig gemacht und durch eine andere Lösung ersetzt werden. Den ersten Teil des Versprechens hat die neue Bundesregierung - fast - eingelöst die entsprechende gesetzliche Regelung wurde zunächst ausgesetzt. Bis spätestens Ende des Jahres 2000 ist eine andere Lösung des Problems gesetzlich zu fixieren da sonst die Änderung der Rentenformel wie ursprünglich im Rentenreformgesetz 1999 verabschiedet wieder in Kraft tritt. Inzwischen hat die Bundesregierung obwohl die nächste Rentenanpassung erst zum 1. Juli 2000 erfolgt bereits eine Änderung der Art der Rentenanpassung für die nächsten zwei Jahre vorgesehen. Die im Zuge der Sparmaßnahmen der Bundesregierung aber offenbar auch unabhängig davon im Juni 1999 für die Jahre 2000 und 2001 beabsichtigten Kürzungen der Rentenerhöhungen widersprechen der Systematik der dynamischen Rentenversicherung. ... wt


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