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May 2024

Demographischer Faktor; Argumente gegen die Einführung eines Faktors für die Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung 65jähriger rentenversicherter Personen

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8-9/99 S. 465-470. 1999;

Abstract: Prof. Dr. Winfried Boecken LL. M. Universität Konstanz Juristische Fakultät Konstanz I. Zur Bedeutung des sogenannten demographischen Faktors Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16.12.1997 sollte zum 1.1.1999 in Übernahme eines Vorschlags der von der vorherigen Bundesregierung 1996 eingesetzten Kommission "Fortentwicklung der Rentenversicherung" ein sogenannter demographischer Faktor in die Rentenformel eingeführt werden. Durch Art. 1 § 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 ist die Einführung dieses Rentenberechnungsfaktors bis Ende des Jahres 2000 ausgesetzt worden. Die Regelungen über den demographischen Faktor treten zum 1. 1. 2001 in Kraft wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich eine andere Regelung getroffen worden ist. Mit dem demographischen Faktor soll dem Anstieg der Lebenserwartung 65jähriger Männer und Frauen zum Zwecke einer finanziellen Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung getragen werden. Die mit dem Rentenreformgesetz 1992 geschaffene Formel zur Fortschreibung des für die Rentenberechnung unter anderem maßgebenden aktuellen Rentenwerts sollte mit Wirkung vom 1.1.1999 dahingehend neu gefaßt und bestimmt werden daß bei der Ermittlung dieses Wertes in Zukunft auch ein Faktor für die Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung der 65jährigen zu berücksichtigen ist. Bislang sind für die Fortschreibung des für Zugangs- wie Bestandsrenten gleichermaßen relevanten aktuellen Rentenwerts lediglich die Veränderung der Bruttoarbeitsentgelte und zur Verwirklichung der sogenannten Nettoanpassung die Entwicklung von Be- und Entlastungen der Erwerbs- wie der Renteneinkommen mit Sozialversicherungsbeiträgen und direkten Steuern maßgebend. Mit der Einführung des demographischen Faktors sollte erreicht werden daß die aus der rentenversicherungsrechtlichen Berücksichtigung des Anstiegs der Lebenserwartung folgende Belastung nicht nur von den Beitragszahlern sondern auch von den Rentnern getragen wird. Dieses Ziel sollte dadurch verwirklicht werden daß sich infolge der Einführung des demographischen Faktors der künftige Anstieg der Renten verlangsamt. Das hätte zur Folge daß das sogenannte Eckrentenniveau - hierunter wird das Verhältnis einer auf 45 Entgeltpunkten (das bedeutet ein Versicherter hat 45 Jahre lang von einem Durchschnittseinkommen Durchschnittsbeiträge bezahlt) beruhenden Nettorente zum aktuellen Nettodurchschnittsverdienst verstanden - von heute etwa 70 vom Hundert auf 64 vom Hundert bis zum Jahre 2030 absinken würde. ... wt


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