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May 2024

Dänemark: Invaliditätssicherung durch vorzeitige Sozialrenten

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7-8/98 S. 439-455. 1998;

Abstract: Schriftliche Fassung eines Vortrags anläßlich der Vorstandstagung des VDR am 10. März 1998 in Bad Homburg Zusammenfassung Das dänische System der sozialen Sicherheit wird als universalistisch bezeichnet weil es alle Menschen mit Wohnsitz in Dänemark umfaßt. Alle sozialen Risiken und damit auch das der Invalidität sind gleichwertig im Gesamtrahmen wohlfahrtsstaatlicher Leistungen eingebunden. Seit 1984 sind die verschiedenen früheren Rentengesetze darunter das Invaliditätsrentengesetz in einem einzigen Gesetz zusammengefaßt dem "Sozialrentengesetz".Das soziale Risiko "Invalidität" wird seither im Rahmen der Sozialrenten aufgefangen. Es kommen grundsätzlich vier unterschiedliche "vorzeitige Renten" in Betracht nämlich die höchste die mittlere die allgemeine und die erhöhte allgemeine vorzeitige Rente. Alle vorzeitigen Renten setzen eine erhebliche andauernde und durch Behandlung nicht mehr zu verbessernde gesundheitsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit voraus. Daneben gibt es auch Tatbestände die auf das Erfordernis von Sozialleistungen aufgrund individueller schlechter sozialer Verhältnisse abstellen. Im Zuge der Steuerreform werden seit 1. Januar 19941/olksrentenbezieher steuerrechtlich allen anderen Steuerpflichtigen gleichgestellt. Zugleich hat der Gesetzgeber das "Bruttorentenprinzip" eingeführt. Danach werden jährlich zum 1. Januar alle Leistungen aus dem Volksrentensystem der aktuellen Lohnentwicklung angepaßt. Eine Reihe meist bedarfsgeprüfter Geld- und Sachleistungen ergänzen die Sozialrentenleistungen. Für die Administration sind die Kommunen zuständig die Finanzierung erfolgt über das Steuereinkommen von Staat und Kommunen. ___MH


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