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May 2024

Gesundheit aus dem Supermarkt Functional food - besser als die Natur?

Journal/Book: Münch. med. Wschr. 140 (1998) Nr. 46 S. 12-14. 1998;

Abstract: Wieder einmal schwappt eine Modewelle zu uns: Japaner und US-Amerikaner kaufen eifrig "Functional Food" - Lebensmittel die mehr versprechen als nur zu ernähren. Inzwischen stapeln sich auch bei uns solche Produkte im Supermarktregal die "spezielle gesundheitsbezogene Eigenschaften" aufweisen. Klassisches Beispiel sind präbiotische Joghurt-Produkte die das Wachstum der Darmbakterien fördern sollen. Brauchen wir solche Nahrung ist sie nützlich oder schadet sie? Der Begriff "Functional Food" (auch "Nutraceuticals " Designer Food oder "Pharma-Food") bezeichnet Lebensmittel die uns nicht nur ernähren sondern darüber hinaus "spezielle gesundheitsbezogene Eigenschaften aufweisen" so R. Großklaus vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin. Klassisches Beispiel sind hierzulande pro- und präbiotische Joghurt-Produkte: Wird ein Joghurt mit gesundheitsfördernden Bakterienstämmen versetzt ist er probiotisch. Präbiotischen Joghurts werden Stoffe wie Inulin zugegeben die das Wachstum der Darmbakterien fördern. Keine klare Definition für Functional Food. In Europa gibt es keine einheitliche Definition für Functional Food. Ist zum Beispiel ein Lachs per se schon Functional Food oder nur ein speziell gefütterter Lachs mit erhöhtem Gehalt an Omega-3-Fettsäuren? Fallen nur verarbeitete Lebensmittel unter diesen Begriff oder auch natürliche Erzeugnisse? Gehören "Light-Produkte" mit modifizierter Cholesterin- oder Fettsäurenzusammensetzung dazu? Wie steht es mit Weizen oder Reis aus denen Allergene entfernt wurden? In den USA sind auch Lebensmittel mit synthetischen Zusatzstoffen Functional Food. In Europa arbeitet eine konzertierte Aktion an einer Definition nach der Functional Food - ähnlich wie in Japan - nur Komponenten aus natürlichen Rohstoffen enthalten darf berichtete G. Rechkemmer Bundesforschungsanstalt für Ernährung in Karlsruhe. Gerichte legen sich quer. Eine einheitliche Definition wäre wichtig wenn Functional Food neben Lebensmitteln und Diätetika einen eigenen rechtlichen Status bekäme. Noch ist offen ob Deklaration Werbung Vertrieb oder Zulassung (mit Unterlagen zu Wirksamkeit Unbedenklichkeit und Bestandteilen) eigens geregelt werden sollten. In Deutschland sind zur Zeit krankheitsbezogene Aussagen wie "Schutz vor Infektionen" oder "Verminderung des Osteoporoserisikos" auf der Packung verboten. Gesundheitsbezogene Aussagen sind erlaubt wenn sie wissenschaftlich begründet sind. Die Grenzen sind fließend. "Stärkung des Immunsystems" wurde von einem Hamburger Gericht verboten. ... ___MH


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