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May 2024

Quo vadis Reha?

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 12/98 Seite 802-828. 1998;

Abstract: Dietrich Blindow/Wolfgang Eissenhauer/Friedrich Löffler/Wolfgang Wehowsky LVA Baden Karlsruhe Die Entwicklung der Rehabilitation in Deutschland im Laufe der letzten 100 Jahre war vorwiegend geprägt durch die Rentenversicherung. Einfluß auf die Entwicklung der Rehabilitation nahmen die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen und in deren Folge Veränderungen der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen aber auch Erfordernisse im sich wandelnden Krankheitsgeschehen. Im gegliederten System der Sozialversicherung haben auch andere Leistungsträger zunehmend Rehabilitationsleistungen zugewiesen bekommen bzw. übernommen. Bei enger werdenden finanziellen Ressourcen bedarf es daher nicht nur einer Standortbestimmung sowie Überlegungen wie der fortbestehende gesetzliche Auftrag zur Rehabilitation der Rentenversicherung angesichts der neuen Rahmenbedingungen erfüllt werden kann sondern wie darüber hinaus im Interesse eines wirksamen Mitteleinsatzes die Rehabilitation mit anderen Kostenträgern besser abgestimmt werden kann. Der Übergang vom Bedarfshaushalt zur Budgetsteuerung macht ein Umdenken notwendig damit das ökonomische Ziel der Rentenversicherung nämlich der Erhalt der Erwerbsfähigkeit mit medizinischen und/oder beruflichen Maßnahmen effizient erreicht werden kann. Das vorgegebene Globalbudget muß unterteilt werden in vorläufige Ausgabenansätze für die wichtigsten Leistungsarten (allgemeine Heilverfahren Sucht sonstige oder berufliche Leistungen etc. einschließlich der Nebenkosten). Hierzu ist auf Bedarfsziffern zurückzugreifen. Mittel für Unwägbarkeiten Weiterentwicklungen oder neue Rehabilitationsverfahren sollten berücksichtigt werden. Eine ständige und zeitnahe Kontrolle der Ausgaben im Bereich der einzelnen Reha-Budgets ist unerläßlich. Zur Überwachung der getätigten Ausgaben bedarf es der Berücksichtigung der voraussichtlich noch möglichen Ausgaben bis zum Ende des Haushaltsjahres. Anhaltspunkte hierfür liefern aktuelle Antragszahlen aktuelle Zahlen der laufenden und der bewilligten Maßnahmen sowie andere Einflußgrößen wie z. B. Verweildauer und Höhe der jeweiligen Fallkosten incl. Nebenkosten. Ist die Zahl der sozialmedizinischen festgestellten reha-bedürftigen Antragsteller und die sich hieraus ergebenden Kosten größer als die verfügbaren budgetierten Mittel bedarf es weitergehender Steuerungsmaßnahmen. Diese richten sich sowohl auf den finanziellen Bereich (Fallkosten Umschichtung von Budgetanteilen) wie auf die direkte Einflußnahme bei den individuellen Leistungen. Zusätzliche sozialmedizinische Entscheidungskriterien im Sinne einer "sozialmedizinischen Triage" müssen die Rehabilitationsbedürftigkeit der Antragsteller so darstellen daß eine Bewilligung von notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Kosten/Nutzen und Erfolgsrisiken ermöglicht wird. Qualitätssicherungsmaßnahmen die alle Beteiligten der Rehabilitationskette (behandelnder Arzt steuernde und entscheidende Kostenträger Rehabilitationskliniken und Nachsorgemaßnahmen) einbeziehen lassen bessere Rehabilitationserfolge und eine höhere Kosteneffizienz erwarten. Diese Funktionsverantwortung der Rentenversicherung für das Rehabilitationsgeschehen erfordert gleichfalls auch engere Kooperation mit anderen Sozialleistungsträgern. Die aufgezeigten Möglichkeiten einer Budgetsteuerung in der Rehabilitation der Rentenversicherung lassen erwarten daß im vorgegebenen finanziellen und gesetzlichen Rahmen die notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden können. Daher wäre es wünschenswert wenn sich die politischen Entscheidungsträger auf die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Rehabilitation beschränkten. ___MH


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