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May 2024

Handicaps relative Gesundheit und individuelle Lebensführung als Bezugspunkte von Rehadiagnostik und evaluierbaren individuellen Reha-Maßnahmen

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 240-241 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;

Abstract: 1ISIS: Institut für Supervision Institutionsberatung und Sozialforschung DFG-Sonderforschungsbereich 186 Frankfurt am Main; 2Rehabilitationszentrum Bethesda der Kreuznacher Diakonie Fragestellung Kann Reha-Diagnostik hauptsächlich an Schädigungen (impairment) und Fähigkeitsstörungen (disability) ansetzen oder sind individuelle Beeinträchtigungen (handicaps) und Ressourcen die individuellen Lebenspläne und die individuell relevante Lebensqualität (also die "relative Gesundheit") von überwiegender Bedeutung für die Indikation rehabilitativer Maßnahmen? Daten und Auswertungsschritte 65 zufällig ausgewählte Rehabilitanden einer mobilen Rehabilitation wurden prospektiv darauf hin untersucht wieweit die Indikation zur mobilen Rehabilitation und deren Planung durch Schädigungen und Fähigkeitsstörungen bestimmt ist. Ergebnisse zur Indikationsstellung: Akutmedizinische vs. Reha-Diagnostik Schädigungen und Fähigkeitsstörungen konnten in keinem der 65 untersuchten Fälle hinreichend die Auswahl von Reha-Maßnahmen die Reha-Pläne und die Ziele deren Erfüllung zu evaluieren ist bestimmen. Für die Indikation mobiler Rehabilitation z. B. sind die Umgebung die individuelle Lebensgestaltung und die eigenen Pläne der Rehabilitanden mindestens so entscheidend wie Schädigungen und Fähigkeitsstörungen. Die Anforderungen an akutmedizinische und rehabilitative Diagnostik unterscheiden sich: Während für akutmedizinische Maßnahmen eine Ausrichtung vor allem an Schädigungen und Fähigkeitsstörungen zwar nicht wünschenswert aber tolerierbar erscheint muß Reha-Diagnostik an Handicaps relativer Gesundheit und individueller Lebensführung ansetzen. Ergebnisse zu Zielen Meßstandards und Abgrenzung von stationärer und ambulanter/mobiler Rehabilitation Wo ergänzen wo ersetzen sich Prozeßziele und Maßnahmen stationärer und ambulant-mobiler Rehabilitation? Effektivitätsvergleiche setzen ein einheitliches Ziel voraus. Gemeinsames Ziel stationärer wie ambulanter Rehabilitation ist die soziale (inkl. berufliche) Integration. Wesentliche Teilziele dafür sind nicht nur die Verminderung von Fähigkeitsstörungen sondern vor allem auch die Verringerung von Beeinträchtigungen. Ambulante und stationäre Rehabilitation sind offenbar nicht für beide Teilziele gleich effektiv. Es kann einen Bereich geben in dem stationäre und ambulante Rehabilitation sich ersetzen also konkurrieren und einen Bereich in dem diese beiden Praktiken sich ergänzen und nicht konkurrieren. Beide Praxen von Rehabilitation ergänzen sich genau dann wenn stationäre Rehabilitation Fähigkeitsstörungen effektiver (und effizienter) verringert als ambulante und ambulante Rehabilitation Beeinträchtigungen effektiver vermindert als stationäre. Im Unterschied zur stationären Rehabilitation die durch die Verminderung von Fähigkeitsstörungen Voraussetzungen für die soziale und berufliche Beheimatung schafft arbeitet mobile Rehabilitation in den häuslichen Bedingungen selbst. Insofern ist sie am sozialen Integrationsprozeß unmittelbarer beteiligt. ___MH


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