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May 2024

Immer wieder: Kuren auf dem Prüfstand

Journal/Book: Heilbad & Kurort 48 (1996) 8 S.186-190. 1996;

Abstract: Manfred Wenig IKK-Bundesverband Bergisch Gladbach * Quelle: "Die Krankenversicherung" 6/1996 mit freundlicner Nachdruckgenehmigung des IKK-Bundesverbandes. Es ist fast schon traditionell daß bei Maßnahmen der Kostendämpfung bei der Suche nach Einsparpotentialen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kuren kritisch geprüft werden. Woran liegt das wohl? Nach Einschätzung sozialpolitischer Entscheidungsträger scheint es sich bei den Kuren offensichtlich um Zugaben zu handeln die in Zeiten knapper werdender Finanzressourcen ohne gesundheitlich defizitäre Folgen für die Versicherten zur Disposition gestellt werden können. Nur so ist es zu erklären daß durch das Krankenversicherungs-Ergänzungsgesetz 1981 die Ausgaben für Kuren eingefroren und durch das Gesundheits-Reformgesetz 1989 die Zuschüsse zu ambulanten Kuren auf 15 DM täglich reduziert und die Ausgaben für Kuren für die Dauer von drei Jahren budgetiert wurden. Und jetzt wieder die Perspektiven durch das Programm der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung: Verkürzung der Kurdauer von vier Wochen auf drei Wochen Erhöhung der Zuzahlung bei stationären Kuren auf 25 DM täglich und Anrechnung der stationären Kur auf den Urlaub mit jeweils zwei Tagen für jede Kurwoche (vgl. dazu das Beitragsentlastungsgesetz). Ursache für diese Entwicklungen sind Fehleinschätzungen über den medizinischen Stellenwert von Kuren und die Hilflosigkeit des Gesetzgebers durch strukturelle Maßnahmen bei den großen Ausgabenposten die Finanzlage der GKV zu konsolidieren. In der sozialpolitischen Diskussion werden Kuren immer wieder isoliert als besondere Leistung innerhalb des Leistungskataloges der GKV betrachtet. Kuren sind aber keine eigenständigen Leistungen: Die Kur ist vielmehr eine Methode sie ist eine besondere Form von Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahmen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutsche Bäderverband haben seit Jahren unter Aspekten der Qualitätssicherung die ambulanten Kuren durch eine inhaltliche Anreicherung therapeutischer Maßnahmen und bessere Strukturierung qualifiziert. . . .


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