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May 2024

Gesundheitszustand der Kurteilnehmer und Kurzuweisung

Journal/Book: Heilbad & Kurort 48 (1996) 1 S.11-18. 1996;

Abstract: Professor Dr. Sibylle Biefang1 Dr. Peter Potthoff2 und Dorothea Urbahn2 München 1Medizinische Soziologie der Universität Ulm München; 2Infratest Epidemiologie und Gesundheitsforschung München *Vortrag am 10. Oktober 1995 auf dem 71. Deutschen Bädertag in Bad Wildungen. Mit Unterstützung des Deutschen Bäderverbandes (DBV) und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen/AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes führten wir ein Projekt durch das sich mit der indikations- und bedarfsgerechten Auswahl der Kurteilnehmer befaßte. Anhand von Erhebungen zum Gesundheitszustand von Versicherten mit bewilligten Kuren der Barmer Ersatzkasse (n = 721) wurden zunächst die Probleme der Auswahl der Kurteilnehmer näher eingegrenzt. Es konnte gezeigt werden daß der angebliche Mißbrauch von Kuren der empirischen Grundlage entbehrt. Kurpatienten klagten über einen wesentlich schlechteren Gesundheitszustand als Kontrollen einer Bevölkerungsstichprobe. Auch die Zuweisung zu stationären und ambulanten Kuren ließ ein weitgehend bedarfsgerechtes Muster erkennen. Patienten mit ausgeprägten Beeinträchtigungen/Behinderungen wurden eher stationären als ambulanten Kuren zugewiesen. Unterschiede zwischen Patienten mit Vorsorge- und Reha-Kuren ließen sich demgegenüber nicht erkennen. Um die Auswahl der Kurteilnehmer und die Zuweisung zu den verschiedenen Kurformen auf eine möglichst objektive Basis zu stellen wurde anschließend ein erweitertes Kurantrags- und Bewilligungsverfahren (Zusatzgutachten für Hausärzte Fragebogen für Antragsteller und Prüfkriterien für Kassensachbearbeiter) auf der Grundlage der "Begutachtungsanleitung Kuren" entwickelt. Ein Modellversuch mit Antragstellern verschiedener Ersatzkassen (n = 1 113) stellte das erweiterte Verfahren dem üblichen Verfahren gegenüber ermittelte Unterschiede in den Bewilligungsentscheidungen und deren Gründe. Das erweiterte Verfahren führte zu mehr Antragsablehnungen begünstigte wider Erwarten aber auch die Zuweisung zu stationären Reha-Kuren. Die Gründe waren in einer stärkeren Einflußnahme von Ärzten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) auf die Bewilligungsentscheidungen und in den Prüfkriterien für die Kassensachbearbeiter zu suchen. Im Modellversuch wurden auch Doppelbegutachtungen (Hausärzte und MDK-Ärzte) durchgeführt. . . .


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