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May 2024

Erste Ergebnisse aus dem PROGNOS-Gutachten*

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1/95 S. 1-18. 1995;

Abstract: * Bericht des Vorstandsvorsitzenden des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) Dr. Erich Standest anläßlich des Aktuellen Presseseminars des VDR am 21./22. November 1994 in Würzburg. Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Grundannahmen 3. Ergebnisse 4. Schlußwort 1: Einleitung Lassen Sie mich mit dem Wichtigsten beginnen: - Das neue PROGNOS-Gutachten führt zu etwa gleichen Ergebnissen wie das frühere Gutachten aus dem Jahre 1987. Es bestätigt den mit der Rentenreform 1992 eingeschlagenen Weg. Die demographischen Probleme sind im System lösbar eines neuen Systems etwa in Richtung einer Grundrente bedarf es nicht. - Im Vergleich zum früheren Gutachten werden für die Jahre 2030 und 2040 niedrigere Beitragssätze erwartet. Die Differenz ist im Jahre 2030 mit Beitragssätzen von 26 4 Prozent im oberen Szenario und 28 4 Prozent im unteren Szenario im Vergleich zu 26 6 Prozent und 28 8 Prozent nach dem alten Gutachten nicht sehr hoch aber das alte Gutachten war noch auf der Basis eines anfänglich um etwa zwei Prozentpunkte höheren Bundeszuschusses nach den Vorschlägen der VDR-Kommission ermittelt worden. - Auch nach dem neuen PROGNOS-Gutachten werden die Nettoquoten viel weniger abnehmen als es der Anstieg der Rentenversicherungs-Beitragssätze erwarten läßt. Der Grund hierfür ist hauptsächlich der langfristig aufgrund der demographischen Entwicklung erwartete Rückgang der Arbeitslosigkeit. - Auch nach dem neuen PROGNOS-Gutachten werden die durchschnittlichen Nettoentgelte der Arbeitnehmer trotz gesunkener Nettoquote im Vergleich zu heute preisbereinigt bis 2040 auf etwa das Doppelte ansteigen. - Das neue PROGNOS-Gutachten bestätigt auch die These daß für die Finanzierung der Rentenversicherung nicht allein die Entwicklung der Zahl der Köpfe in der Bevölkerung sondern auch die der Arbeitsplätze von entscheidender Bedeutung ist. - Das neue PROGNOS-Gutachten ergibt keinen akuten Handlungsbedarf für weitere Anpassungsmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es bestätigt allerdings auch daß innerhalb der gRV keine Spielräume für Leistungsausweitungen bestehen. Anstehende Reformen - bei den BU-/EU-Renten und ihrer sachgerechten Abgrenzung zur Arbeitslosenversicherung und - bei der sozialen Sicherung der Frauen und der Hinterbliebenen sollten soweit als möglich eingesetzt wer. den um den erwarteten Beitragssatzanstieg zu bremsen. Hierzu zählt auch der Ersatz des Fremdrentenrechts durch Sozialversicherungsabkommen. Mittel- bis langfristig müßten auch die versicherungsfremden Leistungen einer sachgerechten Finanzierung zugeführt werden. Soweit überhaupt Leistungsverbesserungen beschlossen werden sollen müssen sie durch Umschichtung finanziert werden. Soweit meine Leitthesen zu den Ergebnissen des neuen PROGNOS-Gutachtens. ___MH


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