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May 2024

Neuregelung der Betriebsprüfung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 10-11/95 S. 651-666. 1995;

Abstract: Zusammenfassung Durch das Gesundheits-Strukturgesetz aus dem Jahre 1992 ist für die Zeit ab 1996 ein umfassendes Krankenkassenwahlrecht für nahezu alle Beschäftigten geschaffen worden. Folge der neuen Wahlrechte ist ein Wettbewerb unter den Krankenkassen der auch in den Betrieben ausgetragen wird. Er verträgt sich nicht mit einer objektiven Prüfung der Betriebe. Aus diesem Grund ist das Betriebsprüfungsrecht durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs vom 30.06.1995 geändert worden. Der Beitrag beschreibt die Entwicklung von der Verkündung des Gesundheits-Strukturgesetzes bis zur Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs. Er setzt sich mit den Einzelheiten der Neuregelung auseinander. ___MH


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