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May 2024

Die Zuständigkeit der deutschen Rentenversicherungsträger nach über- und zwischenstaatlichem Recht

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 2-3/95 S. 92-97. 1995;

Abstract: Zusammenfassung In der gegliederten deutschen Rentenversicherung mit 27 Trägern in drei Versicherungszweigen sind Zuständigkeitsfragen von ständigem Interesse. Schon im nationalen Bereich will ein recht umfangreiches Geflecht von Regelungen laufend praktiziert werden. Hinzu kommen zahlreiche Normen mit denen die Aufgabenzuweisung im über und zwischenstaatlichen Bereich zu lösen ist. Den zuletzt genannten Komplex will dieser Beitrag in möglichst anschaulicher Form aus der Sicht des Leistungsrechts beschreiben. Dafür wurde zum besseren Verständnis eine auf das Wesentliche beschränkte Darstellung der deutschen Vorschriften vorangestellt. Im Interesse der Lesbarkeit blieben bei der über und zwischenstaatlichen Zuständigkeit die mehrseitigen Sozialversicherungsverträge unberücksichtigt. Durch sie werden nämlich für andere als die ohnehin zu nennenden Anstalten keine Zuständigkeiten begründet. Im EWR betreffen die beschriebenen Zuständigkeitsregeln Deutschland und 16 Mitgliedstaaten. Mit 11 ausländischen Staaten bestehen zweiseitige Sozialversicherungsabkommen (ohne den Vertrag mit Rumänien der das Leistungsrecht in der Rentenversicherung unberührt läßt). ___MH


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