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May 2024

Raumlufttechnische Anlagen für den Therapiebecken- bzw. Bewegungsbadraum

Journal/Book: Heilbad & Kurort 46 (1994) 9/10 S.331-333. 1994;

Abstract: Professor Dr.-Ing. Klaus Riedle Wiesbaden Sowohl für Therapie- als auch für Bewegungsbeckenanlagen sind Badeaufbereitungsqualität aber auch die funktionell optimierte Auslegung der Raumlufttechnik Grundlagen des physiologischen Wohlbefindens des Badegastes. Es existieren hierbei untereinander Abbängigkeiten die eine ganzheitliche Betrachtung notwendig machen. Ist beides erfüllt wird der Patient unter den erforderlichen Grund- und Nebenbedingungen zum gewünschten therapeutischen Erfolg geführt werden können. Lüftungstechnik für den Therapiebecken- bzw. Bewegungsbadraum Sowohl in der den Menschen im Bad umgebenden Luft besonders aber im Badewasser tritt durch Konvektion an der Hautoberfläche eine Entwärmung des menschlichen Körpers ein. Hierbei liegt die Wärmeabgabe im Wasser um ca. 200fach höher als in der Luft. Steigt die Wassertemperatur allerdings über 30 °C an so kommt es im Körper zu einem indifferenten Wärmestau bis hin zu deutlicher Schweißabsonderung. Eine fühlbare Entwärmung erfolgt dann überwiegend nur noch über die Lungenatmung. Es kommt zu einer merkbaren Entfettung der Haut wodurch die Badewasseraufbereitung aber auch die Hallenluft durch Erhöhung der Werte an gebundenem Chlor im Badewasser belastet wird. Bewegt sich der Mensch außerhalb des Wassers in der Hallenbadluft so zeigt die Auswertung wärmephysiologischer Untersuchungen daß sich die Hauttemperatur der Umgebungslufttemperatur anzupassen versucht. Hierbei steigt die Hautoberflächentemperatur < 34 °C an und überschreitet diesen Wert nur unter extremen Bedingungen kurzfristig. Deshalb ist die Lufttemperatur im Hallenbadraum nicht über 34 °C zu wählen auch wenn im vorliegenden Fall die Wassertemperatur < 36 °C beträgt. Ein weiteres Kriterium für das Wohlbefinden ist die relative Raumluftfeuchte welche in lüftungstechnischen Richtlinien immer wieder angesprochen wird. So führt Teil 2 der DIN 1946 im Abschnitt 3 "Physiologisch-hygienische Anforderungen" aus : Raumlufttechnische Anlagen für Aufenthaltsräume von Personen haben bestimmten Anforderungen zu genügen, da sie ein behagliches Raumklima schaffen sollen. . . .


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