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May 2024

Spezielle Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht bei der Sterilisation von Debilen Spezielle Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 88(12) (1994) 1022-1024. 1994;

Abstract: Prof. Dr. med. Jürgen Hammerstein Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen Berlin Am 10. Juli 1986 stürmten Kriminalbeamte in mein Sekretariat entdeckten dort eine Reihe von Aktenordnern mit allen Operationsberichten der letzten 11 Jahre aus meiner Abteilung und beschlagnahmten sie kurzerhand. Zur Begründung gaben die Beamten eine "Ermittlungssache gegen Unbekannt wegen schwerer Körperverletzung" an. Damit sollte dem Verdacht nachgegangen werden daß in Berlin in den letzten 5 Jahren geistig Behinderte und psychisch Kranke gegen oder ohne ihren Willen sterilisiert worden seien. Die Paragraphen 223-225 StGB wurden herangezogen. Auf meine Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Patientenakten unter Hinweis auf den damit aufgezwungenen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht reagierte die Justiz indem sie mich nunmehr zum Beschuldigten machte und der Verdacht strafbarer Handlungen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ohne erforderliche Indikation nach § 218a bzw. ohne vorgeschriebene Beratung nach § 218b erweitert wurde. Daß die Operationsprotokolle für die zuletzt genannten Verdachtsmomente a priori nichts hergeben konnten sei nur am Randebemerkt. Obwohl der Anstoß zu dem ganzen Verfahren aus einer anderen Klinik gekommen war lief das Ermittlungsverfahren fortan unter dem Kennwort: "gegen Hammerstein und andere" ein anschauliches Beispiel dafür wozu sich die Justiz zur Ahndung von Unbotmäßigkeiten hinreißen lassen kann. Erst 2 Jahre später wurden die Ermittlungen sang- und klanglos ohne Ergebnis eingestellt. Begierig haben sich damals die Medien dieses vermeintlichen Skandals angenommen. Ohne viel Umschweife glaubte man die Schatten unserer braunen Vergangenheit zu erkennen und es wurde undifferenziert von Zwangssterilisation gesprochen. "Assoziationen zum verbrecherischen Umgang mit psychisch Kranken und Behinderten in der Nazi-Zeit drängen sich bei dem Verdacht auf daß in einer Berliner Universitätsklinik Sterilisationen an entmündigten Frauen hilflos den Göttern in Weiß ausgeliefert vorgenommen sein sollen." So stand es z. B. in der Berliner TAZ vom 10. 9. 1986 zu lesen. Zu diesen höchst unerfreulichen Vorgängen hätte es nicht zu kommen brauchen wenn der Gesetzgeber den 1964 im Zusammenhang mit dem Freispruch des Gynäkologen Dr. Dohrn geäußerten Hinweis des BGH auf einen strafrechtlichen Regelungsbedarf in Sachen Sterilisierung ernst genommen hätte... Stö_


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