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May 2024

Einführung der Übersetzung der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen 1988

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 85 (1991/Heft 17) 817-827. 1991;

Abstract: Prof. Dr. Jürgen Großer Institut für Krankenhaushygiene der Charité Berlin Es kann nicht davon ausgegangen werden daß in deutschen Krankenhäusern bereits genügend getan wird um die Zahl der dort von Patienten und/oder Mitarbeitern erworbenen Infektionen auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Die gezielte Einflußnahme auf die Häufigkeit dieser Infektionen wird durch deren Erfassung begünstigt z.T. setzt sie diese voraus. Sowohl in Empfehlungen wie in verbindlichen Festlegungen wird den für die Leitung von Krankenhäusern Kliniken und Abteilungen Verantwortlichen bereits seit längerer Zeit die Erfassung von nosokomialen Infektionen nahegelegt bzw. zu ihrer Dienstpflicht erklärt. In der "Richtlinie Krankenhaushygiene und Infektionsprophylaxe" (früher "Richtlinie für die Erkennung Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen") des Bundesgesundheitsamtes (s. Bundesgesundheitsblatt laufend bzw. Loseblatt-Sammlung Gustav Fischer Verlag Stuttgart erscheint seit 1976) heißt es im Vorwort: "Erforderlich sind die Erfassung von Krankenhausinfektionen die Klärung ihrer Ursachen und die Einleitung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen sowie eine ständige Überwachung der medizinisch-technischen Einrichtungen des Pflegeablaufs und der Desinfektions- Sterilisations- und anderen hygienischen Maßnahmen." Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat erst kürzlich zu dem Thema Stellung genommen. In den von ihr herausgegebenen "Grundsätzen und Maßnahmen zur Optimierung der Hygiene in Krankenhäusern" (Düsseldorf Februar 1990) werden die "Prospektive und retrospektive Infektionserfassung" und die "Zeitnahe Feststellung einer ungewöhnlichen Häufung von Infektionen" als wesentliche Maßnahmen hervorgehoben. Mit der Frage befassen sich auch gesetzliche Regelungen von Bundesländern. In der "Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern (Krankenhausbetriebs-Verordnung - KhbetrVO)" vom 2. Januar 1985 des Landes Berlin (GVBI. S. 48) ist im § 27 Aufzeichnungen Abs. (1 ) verbindlich geregelt: "Über die Art und Anzahl der im Krankenhaus erworbenen Infektionen sind fortlaufend Aufzeichnungen zu führen." Auch in den von der zuständigen Kommission des Bundesgesundheitsamtes neu festgelegten Aufgaben der Krankenhaushygieniker sowie der Hygienefachkräfte bzw. künftig der Fachkrankenschwestern für Krankenhaushygiene ist die Erfassung von Krankenhausinfektionen enthalten. ... Stö_


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