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May 2024

Kuren in Deutschland und im Ausland

Journal/Book: Heilbad & Kurort 42 (1990) 9-10 S.276-280. 1990;

Abstract: Zu den rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Gemeinschaftsrechts Professor Dr. Bernd Baron von Maydell Bonn Kuren zur Vorbeugung und zur Rehabilitation werden in den verschiedenen europäischen Staaten in unterschiedlichem Maße von den Kostenträgern (Sozialleistungsträgern Privatversicherung etc.) bezuschußt. Die Regelungen in den anderen Staaten sind zumeist restriktiver als die in der Bundesrepublik Deutschland. Regelmäßig bestehen dort wo Kosten für Kuren erstattet werden Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit von Kuren im Ausland. Diese territorialen Beschränkungen müssen nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht überprüft werden. Das EG-Recht läßt solche territorialen Beschränkungen nur unter sehr engen Voraussetzungen zu. Für die Zukunft ist daher zu erwarten daß in zunehmendem Maße diese Begrenzungen gelockert werden und daß längerfristig eine Annäherung der Sozialsysteme bezüglich der Frage erfolgen wird in welchem Umfange Kuren finanziell von den Kostenträgern zu übernehmen sind. I. Gegenstand und Methode der Untersuchung 1. Ausgangspunkt Kuren sind im deutschen Gesundheitssystem ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge und der Rehabilitation. Dem entspricht es daß die Kostenträger (Sozialleistungsträger Privatversicherung und Beihilfe) die Aufwendungen für Kuren unter bestimmten Voraussetzungen und in einem im einzelnen geregelten Umfange tragen. Die internationale Mobilität bringt es mit sich daß die Frage der Kostentragung von Kuren sich in zunehmendem Maße auch bei Sachverhalten stellt die grenzüberschreitend sind. Sei es nun daß ein in Deutschland Versicherter eine Kur im Ausland antreten will sei es daß Ausländer deutsche Kureinrichtungen in Anspruch nehmen wollen und dafür die Kostenübernahme von ihrem Kostenträger begehren. Aus der Sicht der Kureinrichtungen stellt sich dieser internationale Sachverhalt so dar daß einerseits diesen Kureinrichtungen eine Konkurrenz im Ausland entstehen kann wenn deutsche Versicherte im Ausland koren; andererseits können die deutschen Kureinrichtungen aber durch ausländische Patienten eine Ausweitung ihres Besucherkreises erfahren. . . .


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