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May 2024

Arzneimittelschäden und ihre rechtlichen Konsequenzen

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 84 (1990) 831-835. 1990;

Abstract: Dr. sc. med. Wolfgang Mattig Institut für gerichtliche Medizin des Bezirkes Frankfurt (Oder) (Ärztl. Direktor: MR Dr. sc. med. W. Mattig) Zusammenfassung Der menschliche Organismus reagiert auf die Zuführung fremder Substanzen stets mehrschichtig weswegen Nebenwirkungen aus der Arzneimitteltherapie nicht wegdenkbar sind. Demgemäß unterliegen sie keiner prinzipiellen rechtlichen Nachprüfung. Tritt trotz bestimmungsgemäßer Anwendung ein nicht zu erwartender erheblicher Gesundheitsschaden auf so liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer erweiterten materiellen Unterstützung vor. Bei jeder Verordnung ist die Güterabwägung zwischen Nutzen und Risiko des Medikaments für den individuellen Patienten in der konkreten Situation ärztliche Pflicht. Fehlende Indikation unbeachtete Kontraindikation unterlassene Aufklärung und Dokumentation Verwechslung falsche Dosierung oder Applikationsart können im Schadensfall zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Gesundheitseinrichtung und bei Nachweis schuldhafter Pflichtverletzung zu arbeitsrechtlicher materieller Verantwortlichkeit des verursachenden Mitarbeiters führen. Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist extrem selten. Wir eruierten durchschnittlich einen auf Sorgfaltspflichtverletzungen im Umgang mit Arzneimitteln zurückzuführenden Todesfall unter jeweils 1000 gerichtsmedizinischen Begutachtungen (8). wt

Keyword(s): Arzneimittelnebenwirkungen Arzneimittelschaden Sorgfaltspflicht Zivilrecht Strafrecht


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