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May 2024

Bekanntgabe von Stellen zur Ermittlung der Luftqualität in Kurorten

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 9 S.238. 1989;

Abstract: Die Heilbäder und Kurorte sind nach Ziffer 332 der "Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen" verpflichtet Klimagutachten erstellen und dabei die partikelförmigen und die gasförmigen Luftbeimengungen messen zu lassen. Hierfür sind Richtlinien durch den Ausschuß für Medizin-Meteorologie erstellt worden die in HEILBAD UND KURORT 12/88 auf Seite 376 ff. abgedruckt worden sind. Der Ausschuß für Begriffsbestimmungen hat am 26. Juli 1989 auf Vorschlag des Ausschusses für Medizin-Meteorologie für folgende Analyseninstitute eine vorläufige Zulassung als Stelle für die Immissionsmessung gasförmiger Luftbeimengungen nach Ziffer 4.4 der genannten Richtlinien ausgesprochen: - ROE-Labor GmbH Herterichstraße 20b 8000 München 71 - TÜV Bayern e.V. Postfach 21 04 20 München 21 - TÜV Hessen e.V. Postfach 59 20 6236 Eschborn Die vorläufige Zulassung erfolgte auf Grund von Teilergebnissen eines ersten Ringversuchs nach dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit bei der Kennzeichnung der Luftqualität (Ziffer 332 der ..Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen" 1987). Eine Bekanntgabe nach Ziffer 2 der erwähnten Richtlinien ist für die genannten und gegebenenfalls weitere Analyseninstitute nach Abschluß und nach Maßgabe der Ergebnisse eines zweiten Abschnitts des Ringversuchs vorgesehen. Die genannten Institute haben sich zur bestmöglichen Koordination der von ihnen ausgeführten Messungen gasförmiger mit denjenigen partikelförmiger Luftbeimengungen verpflichtet. Die letzteren werden wie bisher vom Deutschen Wetterdienst vorgenommen ebenso wie die "Vorbeurteilung" (Ziffer 3323 der "Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen") mit Festlegung von Anzahl Lage und Repräsentant der Probenahme-Standorte. Es empfiehlt sich daher für die zur Durchführung von Meßreihen anstehenden Orte zunächst Kontakt mit dem zuständigen Wetteramt aufzunehmen. Die von dort erhaltenen Informationen über Zeitpunkt und Ort der Messungen können dann als Grundlage für den Auftrag an eines der vorstehenden Analyseninstitute zur Durchführung der Messungen gasförmiger Luftverunreinigungen dienen. Es ist beabsichtigt in einer der nächsten Ausgaben von HEILBAD UND KURORT einen Bericht von Ltd. Akad. Direktor i. R. Dipl.-Phys. Karl Dirnagl über die Ergebnisse der Kontrollanalysen und des Feldvergleichs zu veröffentlichen.


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