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December 2024

Entwurf zur Novellierung 2000 der Deutschen Strahlenschutzverordnung und mögliche Auswirkungen auf die Radonbalneologie

Journal/Book: Heilbad & Kurort 52 10/00 S. 265-274. 2000;

Abstract: International Committee on Radon in Medicine (ICRM) der International Society of Medical Hydrology and Climatology (ISMH) Professor Dr. Bruno Sansoni Chairman ICRM International Environment Consulting Bad Abbach Dr. jur. Wolfgang Ulrich Jurist der ICRM und Vorsitzender der Juristischen Sektion der SITH Venasque/Vancluse Frankreich Der nachfolgende Beitrag soll die bestehenden und vor allem zukünftigen Fragen und Probleme für den Bereich des Kur- und Bäderwesens aufzeigen die aufgrund der geänderten gemeinschaftsrechtlichen Strahlenschutz-Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft und des vorliegenden Entwurfes der Novellierung 2000 der Deutschen Strahlenschutzverordnung erforderlich geworden sind. Wesentliche Neuerungen sind die weitere Herabsetzung von Grenzwerten für Bevölkerung und Berufstätige sowie die erstmalige Berücksichtigung natürlicher Strahlenquellen im Strahlenschutz. Auch wenn nur ein kleiner Kreis der deutschen Heilbäder und Heilbrunnenbetriebe zunächst unmittelbar betroffen ist sind dennoch zahlreiche umwelt- und gesundheitsrelevante Grundsätze des Gewässer- und Bodenschutzes sowie der behördlichen Zulassung und Überwachung von allgemeiner Bedeutung. 1. Einführung Die Novellierung der Deutschen Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz VO)[12] war durch die von der Europäischen Union verabschiedete Richtlinie EU 96/29/EURATOM vom 13. Mai 1996[19] und die Richtlinie EU 97/43/EURATOM vom 30. Juni 1997[10] bis zum 13. Mai 2000 zwingend notwendig geworden. Da die Novellierung 2000 der Deutschen Strahlenschutzverordnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verabschiedet werden konnte und Brüssel spätestens bis zum 13. Mai 2000 die Umsetzung der jeweiligen Richtlinien in nationales Recht vorschreibt finden seit diesem Zeitpunkt die vorgenannten Richtlinien als unmittelbar geltendes Recht Anwendung. Ob die deutsche Novellierung 2000 bis zum Jahresende verabschiedet werden wird ist angesichts zahlreicher Änderungsvorschläge noch unklar. Es ist daher zweckmäßig sowohl auf die wesentlichen Änderungen der Richtlinien hinzuweisen als auch den vorliegenden Entwurf der Novellierung 2000 hinsichtlich der Umsetzung aller zwingenden EU-rechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Hierzu gehört auch die EU-Konformität um gegebenenfalls noch auf eine erneute Überarbeitung des Entwurfes oder auf die Nichtanwendbarkeit der nicht EG-konformen Vorschriften hinweisen zu können. Ob in formeller Hinsicht die Verordnung durch die "Neustrukturierung" übersichtlicher geworden ist erscheint dabei fraglich. Die StrahlenschutzVO hätte sich bei der "umfangreichen europäischen Vorgabe" zweckmäßigerweise an den klaren und systematischen Aufbau der EU-Richtlinien halten sollen. Es ist daher im Rahmen einer EU-konformen Umsetzung besonders wichtig dass die EU-Richtlinien ihrerseits auf Empfehlungen der International Commission for Radiological Protection (ICRP) von 1990 zurückgehen die in der "ICRP 60"[11] zusammengefasst sind. ... wt


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