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December 2024

Grundlagen der Regulationsmedizin

Journal/Book: Ärztezeitschrift für Naturheilverfahren 41 1 (2000) 82-93. 2000;

Abstract: Prof. Dr. Hartmut Heine Baden-Baden Die Regulationsmedizin ist durch das System der Grundregulation wissenschaftlich begründet. Dabei steht das jeder Zelle und jedem Zeltverband vorgeschaltete Molekularsieb der Grundsubstanz im Mittelpunkt des Interesses - und nicht wie in der Schulmedizin die Zelle mit ihrem Erbmaterial. Vor diesem Hintergrund wird ein kurzer Überblick über wichtige neue Erkenntnisse zur Grundregulation und regulationsmedizinische Verfahren gegeben. Die Regulationsmedizin (regulare; in Ordnung bringen) versucht ordnungstherapeutisch komplexe Zusammenhänge über Mustererkennung ("Lebensäußerungen") zu verstehen und zu behandeln. Dabei stellt die akute Symptomatik nur einen Teil der anamnestisch-diagnostischen Analyse dar. Dadurch bleibt das akute Ereignis im individuellen Zusammenhang und kann ganzheitlich entsprechend dem regulationsmedizinischen Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" therapiert werden ("Komplementärmedizin" biologische Medizin ) (8 17 19). Anders in der Schulmedizin wo prinzipiell versucht wird losgelöst vom Individuum objektive direkte Ursache-Wirkungsbeziehungen auf möglichst molekularer Ebene zu finden um dann quantitativ nach dem "Schloss-Schlüssel Prinzip" die als ursächlich für die akute Situation erkannten Moleküle zu eliminieren (17 24 25). Die schulmedizinische Therapieweise kann zwar eine rasch eintretende Wirkung herbeiführen (etwa durch Corticoide) bei längerer Anwendung ist dies jedoch häufig mit schweren Nebenwirkungen verbunden. Eine kürzlich erschienene Studie im Fachblatt der American Medical Association (JAMA) hat gezeigt je genauer der kausal-analytische Therapiebezug wird (etwa ein definierter Antikörper gegen einen definierten Rezeptor) um so gravierender werden längerfristig die Nebenwirkungen (21). Regulationsmedizinische Maßnahmen haben häufig keine vergleichbare rasche Wirkung (abgesehen vom "Sekundenphänomen" in der Neuraltherapie nach HUNEKE (3)) aber zumeist eine langanhaltende Wirksamkeit. In vielen Fällen eignet sich daher die Kombination beider Therapierichtungen d.h. wenn auch jede unter bestimmten Bedingungen ihre Eigenberechtigung hat ergänzen sie sich häufig gegenseitig (17). Unter Berücksichtigung des biologischen Grundgesetzes (ARNDT-SCHULZ-Regel) wonach nur schwache Reize Regulationsphänomene anregen und eingedenk der Komplexität der zugrunde liegenden Störungen ist auch der Einsatz von Homöopathika und Antihomotoxika unter regulationsmedizinischen Aspekten zu verstehen (8 16). ... wt


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