10 Jahre deutsche Einheit - Rechtsangleichung in der Rentenversicherung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 8/2000 S. 465-477. 2000;
Abstract: Rudolf Dederer Frankfurt/Main Zusammenfassung Zehn Jahre nach der deutschen Einheit ist ein Rückblick auf die Rechtsangleichung in der gesetzlichen Rentenversicherung angebracht. In unserer kurzlebigen Zeit sind zehn Jahre eine lange Periode in der nicht nur die Details des gewaltigen Einigungswerks in der Alterssicherung in Vergessenheit geraten sondern die in den neuen und alten Bundesländern erreichte Renteneinheit fast als selbstverständlich und immer schon vorhanden angesehen wird. Dabei war die Vereinheitlichung der in Ost- und Westdeutschland bis 1992 bestehenden unterschiedlichen Alterssicherungssysteme alles andere als einfach zu bewerkstelligen. Die Unterschiede lagen weniger in den formalen Strukturen als vielmehr in den praktischen Auswirkungen. Ihre Überwindung und die Schaffung einer neuen rentenrechtlichen Infrastruktur in den neuen Bundesländern war nur dank einer gewaltigen als gemeinsame Aufgabe begriffenen Anstrengung der gesamten Rentenversicherung erfolgreich. Eine solidarische Leistung dieses Ausmaßes wäre unter den Bedingungen eines anderen als des bestehenden umlagefinanzierten Rentensystems kaum denkbar gewesen. Der folgende Beitrag zeichnet die in Schritten vollzogene Rechtsangleichung und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Rechts nach wobei auf eine lückenlose Darstellung aber verzichtet wird. Wenn auch eine Angleichung der Erwerbseinkommensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland noch nicht erreicht ist so lässt sich jedenfalls für die Rentenversicherung konstatieren dass die ostdeutschen Rentner die westdeutschen bei den verfügbaren Renten eingeholt haben. Die Rechtseinheit in der Rentenversicherung ist sowohl in formaler als auch in praktischer Hinsicht im Wesentlichen vollendet. wt
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