Rehabilitation zwischen Bedarf und Budget - Zukunftsperspektiven für die Rentenversicherung -1 |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 4/99 Seite 181-195. 1999;
Abstract: Eberhard Schaub Frankfurt am Main 1 Überarbeitete Fassung eines Referates anläßlich der Einweihung des Berufsförderungswerkes Halle am 20.10.1998 Der in § 9 SGB VI festgelegte Vorrang von Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber Rentenleistungen wird durch Budgetregelungen für die Rentenversicherungsträger in Frage gestellt wenn die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen um den tatsächlichen Bedarf an Leistungen zur Rehabilitation zu decken. Ausgehend von den Auswirkungen der seit 1997 wirksamen Budgetregelung durch die sog. "Spargesetze" der CDU-FDP-Koalition untersucht der nachfolgende Beitrag die Einflußgrößen die für die künftige Entwicklung des Reha-Bedarfes im Bereich der Rentenversicherung maßgebend sind. Soweit der künftige Bedarf durch demographische Faktoren bestimmt wird stehen relativ verläßliche Daten zur mittelfristigen Bedarfsanalyse zur Verfügung. Entsprechende Berechnungen werden für medizinische und berufsfördernde Leistungen differenziert dargestellt. Die Ergebnisse weisen ebenso wie tendenziell die auch die Mehrzahl der weiteren den künftigen Reha-Bedarf bestimmenden Faktoren auf einen in den nächsten 15 - 20 Jahren erheblich steigenden Bedarf an Leistungen hin der mit den nach gegenwärtigem Recht zulässigen Budgetbeträgen nicht gedeckt werden könnte. Der Gesetzgeber ist daher aufgerufen die Budgetregelung zu modifizieren. Nach Auffassung des Autors haben die Rentenversicherungsträger in jedem Falle sicherzustellen daß sie unabweisbar notwendige Reha-Leistungen auch dann noch erbringen können wenn entsprechende Mittel im Rahmen des Reha-Budgets nicht mehr zur Verfügung stehen. ___MH
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