Mindestsicherung innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung |
Journal/Book: Rentenversicherung 8-9/99 S. 471-479. 1999;
Abstract: Prof. Dr. Richard Hauser Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Institut für Volkswirtschaftslehre Frankfurt am Main 1. Einführung Die gegenwärtige Rentenreformdiskussion wird von widerstreitenden Zielsetzungen beherrscht: - Beibehaltung des Lebensstandardsicherungsziels für die breiten Schichten; - Vermeidung von Armut im Alter; - Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen die sich u.a. im Schwinden der lebenslangen Einverdiener-Ehe mit Kindern niederschlagen; - Anpassung an die veränderten Bedingungen des Arbeitsmarktes die sich in erhöhter Erwerbsbeteiligung von Frauen aber auch in einem Rückgang der dauerhaften Vollzeitarbeitsverhältnisse und in höherer Arbeitslosigkeit zeigen; - Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen die Kinder erzogen haben; - langfristige Sicherung der finanziellen Stabilität der Alterssicherungssysteme die durch die absehbare demographische Entwicklung aber auch durch schwindende Akzeptanz in der jüngeren Bevölkerung gefährdet ist; - Reduktion der Arbeitskosten für Unternehmen und Vergrößerung des Spielraums für private Altersvorsorge durch Beitragssatzstabilität oder gar Beitragssatzsenkung; - Stärkung des versicherungstechnischen Äquivalenzprinzips in den Sozialversicherungen um negative Anreizwirkungen zu reduzieren. Jede Rentenreform die zu einem langfristig durchhaltbaren Alterssicherungssystem führen soll wird einen Kompromiß zwischen diesen widerstreitenden Zielsetzungen finden müssen. Einzelne Reformelemente sollten daher nicht nur isoliert sondern auch im Hinblick auf ihre mögliche Einpassung in ein umfassendes Reformpaket betrachtet werden. Ein Element der Rentenreformdiskussion ist die Einführung einer Mindestsicherung für alte Menschen außerhalb der Sozialhilfe. Der weitestgehende Vorschlag zielt auf die Ersetzung des gesamten gegenwärtigen Alterssicherungssystems (einschließlich der Beamtenversorgung) durch eine steuerfinanzierte Grundrente für jeden alten Wohnsitzbürger der nach dem 18. Lebensjahr mindestens 25 Jahre lang prinzipiell steuerpflichtig war. Wenn auch durch einen solchen radikalen Systemwechsel das Ziel einer umfassenden Mindestsicherung im Alter erreicht werden könnte so wirft dieser Vorschlag doch eine Fülle anderer Probleme auf die nicht Gegenstand dieses Beitrags sind. Ebensowenig beschäftigen sich die folgenden Ausführungen mit Modellen einer allgemeinen Grundsicherung. Vielmehr sollen hier nur Lösungen diskutiert werden die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung realisiert werden könnten. Inwieweit eine Ausdehnung auf andere Alterssicherungssysteme möglich ist muß offen bleiben. 2. Begründungen für eine Mindestsicherung im Alter außerhalb der Sozialhilfe Als erstes ist zu klären weshalb überhaupt eine Mindestsicherung als Element einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert wird; denn in Deutschland besteht eine Regelung zur Absicherung eines soziokulturellen Existenzminimums in Form der Sozialhilfe mit den beiden Zweigen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen für alle Wohnsitzbürger. ... wt
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