Juristische Anforderungen an sozialmedizinische Gutachten* Vorüberlegungen zur Kommunikation in einer schwierigen Beziehung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7/99; S. 415-426. 1999;
Abstract: Dr. jur. Josef Berchtold Augsburg Das Verhältnis von Medizin und Jurisprudenz erweist sich immer wieder als keineswegs spannungsfrei. Unschwer spürbar wird diese Konkurrenzsituation vielfach gerade im Zusammenhang der Erstellung von Gutachten wo beide Disziplinen eigentlich zur Kooperation aufgerufen und demgemäß unmittelbar aufeinander angewiesen sind. Eine im Interesse der Rechtspflege wie der Rechtsuchenden erforderliche Beruhigung der Verhältnisse kann dabei ihren Ausgang wohl nur in der sukzessive wachsenden Einsicht der Akteure in die Relativität ihres jeweiligen Weltzuganges nehmen. Mit der Einnahme einer derartige Grundhaltung eröffnet sich im Kontext komplexer Aufgabenstellungen die Möglichkeit zur Entwicklung eines fachliche Beschränkungen transzendierenden Bewußtseins; gelingt dies kann das unter Wahrung des gesetzlich vorgegebenen Kompetenzgefüges erstellte Produkt zum Ausdruck eines gemeinsam gestalteten und verantworteten Zusammenwirkens werden. ___MH
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