Der Einfluß von nahestehenden Personen" auf die Entscheidung zur Teilnahme an einer stationären Rehabilitationsmaßnahme" |
Journal/Book: DRV-Schriften Band 11/98 Seite 266-267 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12 März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1998;
Abstract: Medizinische Hochschule Hannover Die Entscheidung eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen wird neben Faktoren wie Arbeitsplatzsituation Gesundheitszustand und Erwartungshaltung auch von der "Beratung nahe- stehender Personen" (Familie Partner Arbeitskollegen Hausarzt etc.) beeinflußt. Während im Krankheitsfall ein Arzt direkt in Anspruch genommen werden kann ist der Zugang zur Rehabilitation von dem Bemühen des Versicherten um die Bewilligung der Maßnahme durch den zuständigen Kostenträger abhängig. Die Inanspruchnahme einer REHA-Maßnahme ist deshalb als Ergebnis eines Entscheidungsprozesses anzusehen der abhängt von der Motivation durch den behandelnden Arzt und Einstellungen der Umwelt (Einschätzungen und Erfahrungsberichte von Familienmitgliedern Bekannten Kollegen sowie Kommentare in den Massenmedien) gegenüber einer REHA. (Forschungsbericht Zugang zu Kuren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Nürnberg 1986). Im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung wird mit Hilfe eines Fragebogens und durch ein mündliches Interview der Frage nachgegangen inwieweit das nähere soziale Umfeld die Entscheidung zur REHA-Teilnahme beeinflußt und welchen Stellenwert dem Urteil dieser Person bei der Antragstellung beigemessen wird. Befragt wurden Teilnehmer (n=105) einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mit dem Erkrankungsspektrum Adipositas und Folge-/Begleiterkrankungen (Herz-Kreislauf Stoffwechsel Bewegungsapparat). Bei insgesamt 84% der Befragten war der Hausarzt allein (16%) oder gemeinsam mit dem Patienten (58%) oder zusammen mit dem Partner des Patienten (10%) derjenige welcher als erster den Anstoß gab einen REHA-Antrag zu stellen. Nur ein kleiner Teil (6%) der Patienten trafen allein oder zusammen mit dem Partner (10%) d.h. ohne weitere Anregungen von außen die Entscheidung eine stationäre Rehabilitation zu beantragen. Die Familie und der Hausarzt sind demnach die primären Ansprechpartner und haben den größten Einfluß bei der Entscheidungsfindung. Abgeraten von einer REHA wurde jedem achten Patienten von Kollegen und jedem Vierten vom Vorgesetzten bzw. Chef wobei dem Urteil dieser Personen nur von etwa jedem zweiten Befragten Bedeutung beigemessen wurde. Da hier nur solche Patienten befragt wurden deren Antrag bereits bewilligt war und die nach Antragsbewilligung auch tatsächlich die REHA-Klinik aufgesucht haben sind die Ergebnisse nur für Aussagen über REHA-Teilnehmer zu interpretieren. Andere Personen konnten aus methodischen Gründen nicht erfaßt werden. Ferner ist zu berücksichtigen daß Entscheidungsprozesse u.a. dem Einfluß öffentlich geführten Diskussion unterliegen und insofern im Laufe der Zeit einen Wandel erfahren können. Der Einfluß von "nahestehenden Personen" auf die Entscheidung einen REHA-Antrag zu stellen ist vielfältig. Da die REHA-Teilnahme innerhalb der Familie entsprechende Abstimmungsprozesse erfordert sind die Ergebnisse in dieser Hinsicht gut nachvollziehbar. Erstaunlich ist der relativ hohe Anteil an positiver Unterstützung am Arbeitsplatz bezüglich der REHA-Teilnahme auch wenn im Vergleich zu den anderen hier berücksichtigten Personen diese geringer ausfällt. Der Hausarzt nimmt in seiner Funktion als Berater und nicht zuletzt aufgrund seiner profunden Kenntnisse über die familiäre und gesundheitliche Situation der Patienten eine entscheidende Rolle bei der Weichenstellung zur Beantragung von REHA-Maßnahmen ein. Hervorzuheben ist daß seinem Urteil von nahezu allen Patienten große Bedeutung beigemessen wird. ___MH
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