Notstand für Schmerzpatienten Es fehlen spezielle Schmerztherapie-Einrichtungen |
Journal/Book: Münch. med. Wschr. 140 (1998) Nr. 10 S. 22. 1998;
Abstract: Dr. med. D. Jungck Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie - Berufsverband Deutscher Schmerztherapeuten Vorstandsmitglied des Schmerztherapeutischen Kolloquiums Hamburg. Das Gros der Patienten mit chronischen Schmerzen sollte beim Hausarzt und beim jeweils zuständigen Facharzt angemessen versorgt werden. Denn "nur" bis zu 640 000 der rund 7 5 Mio. Patienten mit chronischen Schmerzen bedürfen nach vorsichtigen Schätzungen einer Behandlung in einer speziellen schmerztherapeutischen Einrichtung weil sie unter problematischen Schmerzkrankheiten leiden. Für diese besonders "schwierigen" Patienten ist unter der Voraussetzung daß ein Schmerztherapeut maximal bis zu 300 Patienten pro Quartal versorgen kann von einem Bedarf an mindestens 2200 qualifizierten schmerztherapeutischen Einrichtungen auszugehen. Zur Zeit stehen in Deutschland lediglich rund 260 solcher Einrichtungen zur Verfügung davon rund 100 Praxen niedergelassener Ärzte - aber nicht einmal 40 sind ausschließlich auf die Behandlung Schmerzkranker ausgerichtet. Viele Patienten können nicht algesiologisch behandelt werden weil für sie keine Chance besteht einen Behandlungsplatz zu bekommen. Ökonomischer Vorteil ambulanter Schmerztherapie schon 1988 belegt. Erfolgreiche Behandlung in Schmerzpraxen bzw. -ambulanzen ist möglich das haben die Pioniere der Schmerztherapie seit über 15 Jahren gezeigt. Die ökonomischen Vorteile hat eine Untersuchung der AOK Frankfurt schon 1988 belegt. Forschungsergebnisse beginnen das Bewußtsein vieler Ärzte zu durchdringen. Zuwendungs- und zeitintensive Behandlung und damit vergleichsweise geringe Patientenzahlen werden allerdings kaum kostendeckend honoriert. Es gibt keinen anderen Bereich der Medizin in dem bei so hohen fachlichen Anforderungen die Vergütung so schlecht ist. Die Fallzahlen liegen in ausgelasteten Schmerzpraxen und -ambulanzen mit 200 bis 300 Patienten pro Quartal deutlich unter denen der meisten anderen ambulanten Einrichtungen. Sie dürfen bei gewissenhafter Arbeit nicht höher sein. So "kleine" Praxen bzw. Ambulanzen können unter heutigen Bedingungen keine Existenzgrundlage bilden obwohl sie ihre Existenzberechtigung längst unter Beweis gestellt haben. Neben der intensivierten Aus- und Weiterbildung muß eine Anpassung der Gebührenordnungen erfolgen. Ebenso muß die Kostenerstattung nach der Schmerztherapievereinbarung aktualisiert und flächendeckend auch für Angehörige der Primärkassen angeboten werden. ___MH
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