Die Rechtsstellung des Arztes als Beschuldigter |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. Qual.sich. (ZaeFQ) (1998) 92: 586-592. 1998;
Abstract: Kanzlei Danckert Deus & Meier Berlin Korrespondenzadresse: Dr. Dr. habil. Alexander Ignor Kanzlei Danckert Deus & Meier Berlin Zusammenfassung Sahen sich Ärzte bis vor einiger Zeit allenfalls mit dem berufstypischen Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des Verdachts der Körperverletzung schlimmstenfalls der fahrlässigen Tötung konfrontiert so sind in jüngster Zeit immer mehr Ärzte gezwungen sich mit der scheinbar standesfremden Beschuldigung Täter einer Wirtschaftsstraftat wie Betrug Untreue oder Vorteilsnahme zu sein auseinandersetzen zu müssen. Wenn es zum Kontakt mit Strafverfolgungsorganen (z. B. anläßlich einer Durchsuchung) kommt so sollte - durch Fragen - frühzeitig Klarheit darüber hergestellt werden ob man seitens der Strafverfolgungsbehörden als Beschuldigter oder als Zeuge angesehen wird. Insoweit bestehen verschiedene Rechte und Pflichten. Der Zeuge muß grundsätzlich aussagen. Er hat aber neben den Zeugnisverweigerungsrechten aus persönlichen und beruflichen Gründen das Recht die Antwort auf solche Fragen zu verweigern deren Beantwortung ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde. Außerdem hat er von Verfassungs wegen das Recht auf Beistand eines Rechtsanwalts. Hauptpflicht des Beschuldigten ist es das gegen ihn geführte Strafverfahren zu dulden. Gegen die Einleitung eines Strafverfahrens gibt es keinen förmlichen Rechtsbehelf. Zu den wichtigsten Rechten des Beschuldigten gehören einerseits das Schweigerecht und andererseits der Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Anspruch auf rechtliches Gehör schließt die Berechtigung ein den Zeitpunkt und die Art und Weise einer eventuellen Einlassung im Strafverfahren zu bestimmen. Von diesem Recht ist unbedingt Gebrauch zu machen. Jede unbedachte oder ungenaue Äußerung kann nachhaltig negative Folgen haben. Regelmäßig wird es angezeigt sein sich des Beistandes und Rates eines Verteidigers zu bedienen wozu der Beschuldigte ebenfalls jederzeit das Recht hat. Bei einer etwaigen Einlassung ergibt sich für den Arzt oft das Problem inwieweit er berechtigt ist Umstände zu offenbaren die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Dazu ist er jedenfalls immer dann berechtigt wenn er anderenfalls dem Tatverdacht nicht entgegentreten kann und eine strafrechtliche Sanktion oder eine Anklageerhebung gegen den Arzt drohen. Zu den spezifischen Rechten und Möglichkeiten des Verteidigers gehört es die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden kritisch zu überprüfen und ggf. zur Erforschung des wahren Sachverhaltes aktiv beizutragen. Auch das Recht auf Akteneinsicht steht nicht dem Beschuldigten selbst sondern nur dem Verteidiger zu. Beide sind berechtigt durch Beweisanregungen und Beweisanträge auf das Strafverfahren Einfluß zu nehmen. Abstract The legal situation of the physician as an accused Until recently physicians were confronted with a certain risk of prosecution typical of the medical profession such as personal injury or sometimes manslaughter. Now physicians are compelled to face accusations apparently outside of this profession such as fraud embezzlement or cheating. When physicians get contact with the executive power (i.e. on the occasion of a search) it should be questioned whether one is seen as an accused or as witness. Both positions contain different rights and duties. The witness always has to testify. He can refuse to testify due to personal and professional reasons. Additionally he may refuse to answer questions that would expose himself or a relative to the risk of charges. According to the German constitution the witness may request the support of a lawyer. The main duty of the accused is to endure the proceedings against him. There is no option to appeal against the opening of criminal proceedings. The most important rights of the accused are the right to refuse the testimony and the right to be heard at court. The right of hearing includes the right to decide about the time and kind of a possible attendance during the proceedings. This right should be used in any case. Every unconsidered or uncertain statement may be of severe disadvantage. It is regularly indicated to ask a lawyer for legal support which is also the right of the accused. During testimony the physician faces the problem whether he is allowed to reveal facts that are subject of medical discretion. He has the right to do so if he is unable to refute the accusation otherwise leading to legal sanctions or to a charge. The specific rights and options of an attorney include the scrutiny of the procedures of the executive power and the active participation to find the true facts of the case. It is the attorney but not the accused who has the right to examine the records. Both have the right to influence the criminal proceedings by contribution of evidence. Key words: criminal law regarding medicine the physician as an accused legal situation ___MH
Keyword(s): Arztstrafrecht Arzt als Beschuldigter Rechtsstellung
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung