Die soziale Sicherung für den Fall der Invalidität in der Türkei |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7-8/98 S. 556-572. 1998;
Abstract: Zusammenfassung Das System der allgemeinen Sozialversicherung der Türkei bietet u. a. Schutz für den Fall der Invalidität. Die wichtigste Leistung ist die ausdrücklich so genannte Invaliditätsrente deren Grundtatbestand ganz dem historisch überbrachten Invaliditätsbegriff verpflichtet ist. Zwei weitere Tatbestände die ebenfalls den Anspruch auf die Invaliditätsrente auslösen sind eng verzahnt mit Regelungen über die Kranken- bzw. Unfallversicherung. Dieses Regelungsgefüge wird überdies ergänzt durch zwei Tatbestände die formal der Altersversicherung zugeordnet bei funktionaler Betrachtung aber ebenfalls als Invaliditätssicherung anzusehen sind. Die tatsächliche Bedeutung der Invaliditätsrenten im Sinne der Systematik des türkischen Rechts ist eher gering. Der Grund hierfür besteht in der Möglichkeit des Zugangs zur Altersrente bereits in vergleichsweise jungen Jahren(ab dem 38. bzw. 43. Lebensjahr). ___MH
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