Internationaler Währungsfonds: Die tragende Säule der Alterssicherung soll im Umlageverfahren finanziert werden Europäische Regionaltagung der IVSS über die Bewertung von Reformen in der sozialen Sicherheit vom 5. bis 7. Mai 1998 in Dublin |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 6-7-8/98 S. 596-600. 1998;
Abstract: Die Sozialversicherungssysteme in europäischen Staaten stehen vor vergleichbaren Herausforderungen. Vor allem die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit die demographische Entwicklung sowie die Veränderung der Familienstrukturen schaffen einen erheblichen Anpassungsdruck für die Sozialversicherungssysteme. Als Reaktion auf diese Entwicklung werden in den meisten Ländern Reformen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme durchgeführt. Vor diesem Hintergrund fand vom 5. bis 7. Mai 1998 in Dublin die Europäische Regionaltagung der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) zum Thema "Bewertung von Reformen in der sozialen Sicherheit" statt. Für die Rentenversicherung bedeutsame Schwerpunkte der Tagung waren die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Alterssicherung in den europäischen Ländern eine Einschätzung des Internationalen Arbeitsamtes zu der zukünftigen Entwicklung der Alterssicherung in Westeuropa die Empfehlung des Internationalen Währungsfonds im Hinblick auf die Ausgestaltung der ersten Säule der Alterssicherung sowie die Aktivitäten der EU-Kommission im Bereich des Sozialschutzes. Entwicklungstrends im Bereich der Alterssicherung Professor Francis Kessler Universität Straßburg befaßte sich in seinem Einleitungsreferat mit den Reformen der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa. Seine Ausführungen sowie die im Rahmen der Regionaltagung vorgestellten Länderberichte lassen einheitliche Entwicklungstrends in der Alterssicherung erkennen. So wird in verschiedenen europäischen Staaten das Rentenalter für Frauen auf das 65. Lebensjahr angehoben und damit dem der Männer angeglichen. In Griechenland etwa wird das Rentenalter für diejenigen Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben die nach 1993 eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. In Portugal erfolgt eine stufenweise Anhebung des Rentenalters für Frauen auf das 65. Lebensjahr bis 1999 in Belgien bis 2009 in Großbritannien bis 2020 und in Österreich bis 2024. In Irland ist das Rentenalter für Männer und Frauen vom 65. auf das 66. Lebensjahr angehoben worden. Ein weiterer Trend der sich in verschiedenen europäischen Ländern feststellen läßt ist die Stärkung der Beitragsäquivalent. In Frankreich werden seit 1994 anstelle der Einkünfte während der letzten 10 Beschäftigungsjahre mit dem höchsten Einkommen jetzt die 25 "besten" Erwerbsjahre der Rentenberechnung zugrunde gelegt. Italien hat seine Rentenformel insoweit verändert als zukünftig nicht mehr die besten 5 der letzten 10 Jahre zählen. Vielmehr soll jetzt der Durchschnittsverdienst des gesamten Erwerbslebens der Rentenberechnung zugrunde gelegt werden. In Portugal zählen nicht mehr die besten 5 der letzten 10 Jahre sondern nur noch die besten 10 der letzten 15 Jahre. ... ___MH
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