Leitlinienentwicklung in der sozialmedizinischen Begutachtung |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 12/98 Seite 878-882. 1998;
Abstract: Dr. Wolfgang Cibis Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt am Main Sowohl im Reha- als auch im Rentenverfahren sind sozialmedizinische Gutachten eine wichtige Entscheidungshilfe für den Rentenversicherungsträger bei der Frage ob die medizinischen Voraussetzungen zur Gewährung der beantragten Sozialleistung erfüllt sind. Der Prozeß der sozialmedizinischen Begutachtung ist ein sehr komplexes Geschehen. Bei Überprüfungen von Gutachten nach den bestehenden Qualitätskriterien und Standards sind Defizite oft nicht zu übersehen (z.B. Schulte 1998). Vor dem Hintergrund der Spargesetze für den Bereich der Rehabilitation und des Rentenreformgesetzes 1999* (RRG 99) hinsichtlich der Neukonzeption der Erwerbsminderungsrenten erhofft man sich von "Leitlinien" für die sozialmedizinische Begutachtung einen qualitätssichernden Effekt. Der Begutachtungsvorgang an sich erfährt durch das RRG 99 keine Änderung. Aber insbesondere für die Beurteilung des quantitativen Leistungsvermögens (mindestens 6 Stunden mindestens 3 bis unter 6 Stunden) müßte an Präzisierungen gearbeitet werden um der sozialen Zielsetzung des RRG 99 entsprechen zu können insbesondere auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Versicherten. Neben anderen Aktivitäten der Qualitätssicherung in der sozialmedizinische Begutachtung wird gegenwärtig auch die fachliche Diskussion um Möglichkeiten und Grenzen der Erstellung von "Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung" intensiv geführt. Aktuelle Entwicklungen Innerhalb des Gesundheitswesens wird aufgrund der immer knapper werdenden Ressourcen und im Zusammenhang mit dem Bemühen um Qualitätssicherung schon länger die Forderung nach Leitlinien in der Medizin erhoben. Bezüglich der Erstellung von Leitlinien in der Medizin gibt es unterschiedliche Ansichten über Definition Zielsetzung und Qualitätssicherung.1 Der Beirat der Bundesärztekammer unterscheidet das Memorandum die Empfehlung (Stellungnahme) die Leitlinien und die Richtlinien (Bachmann Heerklotz 1997). Als Beschlüsse der Vorstände von BÄK und KBV von Juni 1997 wurden die "Beurteilungskriterien für Leitlinien in der medizinischen Versorgung" bekannt gemacht (BÄK KBV 1997). Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hatte die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) angeregt Leitlinien für die rationelle Diagnostik und Therapie zu entwickeln. ... *Unabhängig vom zukünftigen politischen Schicksal des Gesetzes nach dem erfolgten Regierungswechsel 1 Z.B. zu verfolgen im Dt. Ärztebl. 1997; 94: Hefte 10 22 33 36.. ___MH
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