Alternative zur Medizin? Der Streit um die "Alternativmedizin" |
Journal/Book: Ärztezeitschrift für Naturheilverfahren 39. Jahrgang Nov. 98 S.791-792. 1998;
Abstract: Dr. med. Martin Adler Die Veranstaltung wurde eingeleitet durch ein Grundsatzreferat des Bundesärztekammerpräsidenten Dr. CARSTEN VILMAR. Er bezeichnete darin viele alternative Heilmethoden - im Sinne des SGB 5 - als weder notwendig noch zweckmäßige. Unkonventionelle Heilmethoden seien entweder nicht qualitätsbezogen oder ihre Qualität nicht genügend evaluiert. Für ihn sei jedoch ein hoher ethischer Anspruch für alle Therapien wichtig der auf dem Grundsatz "nihil nocere" beruht. Prof. Dr. med. JOHANNES KÖBERLING bemerkte in seinem Vortrag daß der Begriff Alternativmedizin bewußt oder unbewußt unscharf definiert sei. Es bestehen verschiedene begriffliche Überlappungen die von Ganzheits- -Erfahrungs- oder Komplementärmedizin über Naturheilkunde über biologische Medizin bis hin zur Paramedizin Glaubensmedizin (was immer das auch ist) oder zu unkonventionellen medizinischen Methoden reichen. KÖBERLING führte weiter aus daß alle genannten Begriffe für eine echte Definition nicht zu verwenden seien. Häufig würde eine positive Methodendarstellung gewählt um möglichst ein Negativimage zu vermeiden. Diese positive Aussagekraft werde seiner Ansicht nach bewußt in Szene gesetzt um einer Überprüfung nach den gängigen Regeln der Praxis (GCP) zu entgehen. Er führt weiterhin aus daß einige Methoden der alternativen Medizin inzwischen Standard geworden seien ohne jedoch zu differenzieren welche Methoden er damit meine. KÖBERLING betonte daß die wissenschaftliche Medizin den Auftrag hat wirksame Therapien zu hinterfragen und sie auch zu beweisen oder abzulehnen. Er vermisse gerade diese Grundsatzthese in den sogenannten alternativen Methoden. Er faßt zusammen ... schö
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