Die Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation Ein Beitrag zur Vereinheitlichung |
Journal/Book: Rehabilitation 1997; August (36 Jg.): S.148-151. 1997;
Abstract: Ulrich Vömel Leiter des Referats "Medizinische Rehabilitation" Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Frankfurt/M. Einleitung Es ist für die Betroffenen nicht nachzuvollziehen daß bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenversicherung und durch die Rentenversicherung unterschiedliche Zuzahlungen zu leisten sind. Abgesehen davon daß die Zuzahlungsregelungen nach Inkrafttreten der jüngsten Neuregelungen selbst für Fachleute kaum noch zu durchschauen sind stellt sich die Frage ob infolge der Entwicklung seit Einführung der Zuzahlung gleichheitswidrige Differenzierungen eingetreten sind. Zwar bestimmt auch im Rehabilitationsbereich der Gesetzgeber die Kriterien und Maßstäbe der Differenzierung doch eine Ungleichbehandlung ist nur dann zu rechtfertigen wenn zwischen verschiedenen Gruppen von Normadressaten Unterschiede von besonderer Art und besonderem Gewicht bestehen' Die Intentionen des Sozialgesetzbuches Das Sozialrecht ist "von jeher in der Gegenwart noch verstärkt ein schon äußerlich schwer überschaubarer verzweigter mitunter verworrener Rechtsbereich der jede innere Geschlossenheit vermissen läßt". So steht es in der amtlichen Begründung zum Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches (SGB 1) das am 1.1.1976 in Kraft getreten ist. Der Kodifikation eines Sozialgesetzbuches lag denn auch die Idee zugrunde das Sozialrecht neu zu ordnen und zu vereinfachen mit dem Ziel es für die Versicherten verständlicher zu machen und seine Anwendung zu erleichtern. Ein wesentliches Ziel bestand zugleich darin sachlich nicht begründete Unterschiede in den Vorschriften der verschiedenen Sozialleistungsbereiche zu beseitigen und die entsprechenden Vorschriften zu vereinheitlichen. Wie die Gesetzgebung diese Ziele in die Praxis umsetzt soll exemplarisch an den Zuzahlungsregelungen dargestellt werden. Aus Kapazitätsgründen beschränken sich die Ausführungen auf die Regelungen der Zuzahlung bei einer stationären Heilbehandlung. Einführung der Zuzahlung Die Einführung einer - im Gesetz als "Zuzahlung" bezeichneten - finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten an den Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung und für eine stationäre Heilbehandlung erfolgte durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983. ... hf
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