Neuregelung der Beitragsüberwachung und Aufbau einer Arbeitgeberdatei |
Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/97 S. 326-334. 1997;
Abstract: Zusammenfassung Durch das 3. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 30. Juni 1995 wurde das Recht zur Beitragsüberwachung geändert. So geht das Prüfrecht ab dem 1. Januar 1996 schrittweise von der Krankenversicherung auf die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über. Ab dem 1. Januar 1999 sind diese alleine verantwortlich für die Betriebsprüfungen. Ferner werden die Rentenversicherungsträger gesetzlich verpflichtet eine sogenannte Arbeitgeberdatei aufzubauen und zu führen. Der Beitrag beschreibt den Übergang des Prüfrechts sowie den Aufbau die Gestaltung und die edv-mäßige Unterstützung der Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger durch die Arbeitgeberdatei. ___MH
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