Zusammenfassung der Diskussion Besondere Therapierichtungen |
Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. Qual.sich. (ZaeFQ) (1997) 91: 690. 1997;
Abstract: Die Diskussion zu diesem Abschnitt des Symposions war wegen der fortgeschrittenen Zeit verhältnismäßig kurz. Klagen über zu enge Grenzen der Verordnungsfreiheit sind von den Vertretern der "besonderen Therapierichtungen" nicht geführt worden. Jedoch haben die Klinischen Pharmakologen auf die restriktivere Handhabung in den USA hingewiesen wo es für die Zulassung von Homöopathica Ahthroposophischen Arzneimitteln oder Phyto-Therapeutica keine Sonderregelungen gibt. Alle müssen sich den gleichen Anforderungen an den Nachweis von pharmazeutischer Qualität und von therapeutischer Wirksamkeit einerseits und Arzneimittelsicherheit andererseits unterwerfen. Die Diskutanten darunter ein Psychiater und zugleich Psychotherapeut (Prof. Linden) waren sich einig daß der Wirksamkeitsnachweis auch bei den "besonderen Therapierichtungen" geführt werden könnte. Allerdings fehle es hier an Fördermitteln die bei den "regulären" Arzneimitteln von den Herstellern aufgebracht werden. Jedenfalls ist das Interesse an den "besonderen Therapierichtungen" in der Allgemeinheit verhältnismäßig weit verbreitet insbesondere zur Anwendung bei leichteren Gesundheitsstörungen oder den Indikationen die sich mit keiner Nummer des ICD erfassen lassen wie zu Recht hervorgehoben wurde. Mehrere Diskussionsredner deuteten auch auf die häufig anzutreffende Vermutung hin daß die therapeutische Wirksamkeit bei den "besonderen Therapierichtungen" zum größeren Teil auf Placebo-Effekten beruhen könnte. Die Limitierungen der Verordnungsfreiheit des Arztes die sich ergeben könnten falls diese Vermutung zutreffen sollte wurden nicht angesprochen. ___MH
© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – Impressum – Datenschutzerklärung