Vorsicht Gesundheits"reform"! - Weitere Sparmaßnahmen für die Müttergenesung |
Journal/Book: Heilbad & Kurort 49 (1997) 4 S.89-90. 1997;
Abstract: Andrea Dokter Stein Noch nicht einmal drei Monate nach Inkrafttreten der Sparmaßnahmen für den Kurbereich sind Müttergenesungskuren von weiteren Kürzungen betroffen. Am 20. März 1997 hat der Bundestag beschlossen ab Juli 1997 die tägliche Zuzahlung für Müttergenesungskuren um fünf DM zu erhöhen. Dies ist der Beginn einer scheibchenweisen Demontage der Sonderstellung von Müttergenesungskuren. Statt 12 DM sollen Frauen 17 DM in den alten Bundesländern zuzahlen von 9 DM soll auf 14 DM in den neuen Bundesländern erhöht werden. Die mütterspezifischen Vorsorge- und Präventionsleistungen wurden wegen ihrer besonderen sozialpolitischen Bedeutung ausdrücklich von der höheren Zuzahlung ab Januar 1997 ausgenommen. Diese Sonderstellung soll jetzt nach noch nicht einmal drei Monaten schon wieder beschnitten werden. Das Müttergenesungswerk fragt sich deshalb wie ernst die sozialpolitische Bedeutung genommen wird und wie verläßlich die Entscheidungen in diesem Gesetzgebungsverfahren sind. Durch eine erhöhte Zuzahlung wird die Sonderstellung von Müttergenesungskuren scheibchenweise abgebaut und Frauen werden weiterhin verunsichert und davon abgehalten eine notwendige Gesundheitsleistung zu beantragen. Dabei bleibt das eigentliche Problem der Müttergenesungskuren bestehen: das Gesetz stellt es den Krankenkassen immer noch frei Müttergenesungskuren voll oder nur zum Teil zu finanzieren. Seit Januar 1997 haben einige Kassen ihre Leistungen bereits auf 66 % oder sogar nur 50 % der anfallenden Kosten begrenzt - mit der Folge daß die bei diesen Kassen versicherten Frauen sich eine Kur in der Regel nicht mehr leisten können. Zwar können diese Frauen ihre Krankenkasse wechseln - aber das bedeutet eine zeitliche Verzögerung der meist bitter nötigen Gesundheitsleistungen und eine weitere Hürde für die vielen Frauen die nötige Kraft fehlt. Das Müttergenesungswerk ist nicht zuletzt deshalb besonders empört über die höhere Zuzahlung weil Müttergenesungskuren ohnehin schon stark von den Auswirkungen der Gesundheitsreform betroffen sind. Die durchschnittliche Belegung der Häuser ist seit Jahresanfang drastisch zurückgegangen. Sie liegt im März in den 100 Mutter-Kind-Kurhäusern bei 71 % in den 32 Mütterkureinrichtungen nur bei 35%. . . .
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