Die "Reha-Kette" im teilstationären Heilverfahren - 102. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation vom 2.10. bis 4.10.1997 Leipzig |
Journal/Book: Phys. Rehab. Kur Med. 7 (1997) 4 S.188. 1997;
Abstract: S. Dannbeck Reha-Zentrum der Klinik Bavaria Herner Straße 160 D-45659 Recklinghausen Einleitung: Offensichtlich bietet die wohnortnahe teilstationäre Behandlung die Möglichkeit die bisherigen Ärzte die anderen Behandler des Patienten und auch die zukünftigen Versorgungsstrukturen in die Rehabilitationsbehandlung mit einzubeziehen. Im folgenden wird die konkrete Umsetzung der Reha-Kette in unserer teilstationären Reha-Klinik beschrieben. Die Einbindung des Hausarztes: Die Reha-Kette beginnt beim Hausarzt der in aller Regel in die Beantragung des Heilverfahrens einbezogen ist. Der Hausarzt kennt das wohnortnahe Rehabilitationszentrum in der Regel aus persönlicher Anschauung und auch durch die Zusammenarbeit in anderen Therapieverfahren (ambulante Rehabilitation zu Lasten der Krankenversicherung Rezeptbehandlung). Auf einer solchen unmittelbaren Grundlage können Absprachen während des Heilverfahrens besonders effektiv und schnell abgewickelt werden was mindestens für die Nebendiagnosen eine wesentliche Erleichterung darstellt. Die Einbindung des Facharztes: Es ist denkbar daß die fachärztliche Diagnostik im Vorfeld der Rehabilitationsbehandlung nicht vollständig vom Patienten zur Aufnahme mitgebracht wird. Auch hier bedeutet die Wohnortnähe einen besonderen Organisationsvorteil in der Beschaffung der Untersuchungsdokumentationen der Röntgenbilder und der Befunde. Interkurrente Erkrankungen: Bei interkurrenten Erkrankungen kann die Reha-Fähigkeit beeinträchtigt sein. In der wohnortnahen Behandlungssituation ist es möglich den Patienten für zwei Wochen an die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und des Hausarztes zu verweisen. Dann ist der Hausarzt der Ansprechpartner und nicht ein weiterer Arzt. Wiederum stellt dies die Grundlage für eine effektive schnelle Behandlung einer interkurrenten Erkrankung dar. Gleiches gilt für Episoden stärkerer Beschwerden im Zusammenhang mit der Einweisungsdiagnose: Die Patienten werden kurzfristig den vorbehandelnden Ärzten wieder zugeführt. Diagnostik: Da teilstationäre Rehabilitationszentren in der Regel in großen Städten oder in Ballungsräumen plaziert sind steht jegliche Diagnostik die während des Heilverfahrens erforderlich wird zur Verfügung. Lange Transporte sind hier nicht erforderlich. Bei Anschlußheilbehandlungen sind intensive schnelle Zusammenarbeit und lückenlose Kommunikation besonders wichtig wegen möglicher postoperativer Komplikationen. Auch hier gilt daß in aller Regel die Operateure die Klinik aus eigener Anschauung kennen. Der häufige und unmittelbare Kontakt zum Einweiser besteht wie oben beschrieben auch durch die übrigen im ambulanten Reha-Zentrum möglichen Therapieverfahren. Während des AHB-Verfahrens können bei Bedarf Zwischenuntersuchungen beim Operateur (der ja mit der Vorgeschichte bestens vertraut ist) ohne wesentlichen organisatorischen Aufwand durchgeführt werden. Jedenfalls stellen wir unsere AHB-Patienten in der letzten AHB-Woche beim Operateur wieder vor im Rahmen eines "AHB-Abschluß-Konsils". Dies dient der zusammenfassenden Beurteilung des Operationsergebnisses und der Festlegung der weiteren ambulanten Therapie. Gleichzeitig läßt die derzeitige Organisation der Versorgung ambulanter Patienten ja nicht immer eine Wiedervorstellung beim Operateur zu so daß bisher der Operateur die postoperativen Verläufe und die Rehabilitationsergebnisse nur mittelbar über ambulant behandelnde Kollegen erfährt. Hier stellt das AHB-Abschluß-Konsil beim Operateur eine wertvolle Rückmeldung für die operative Einrichtung und Tätigkeit dar.
Keyword(s): Reha-Kette teilstationäres Heilverfahren
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